Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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3. September 198

5430 Mcntaoaur,

VERSA;.CSGEHE IHOEVER-ALTUNG -A6t. 111/t Az.:

OffenLlichc/nichtoffcnttiche 5itzunj

Anlage Nr. 3 zur Niederschrift

VORLAGE

für die Sitzung des am

. Vortage Nr

Stadtrates von Montabaur

für die Sitzung des

am 12.9.1985

, Vorlage Nr. 92

Betr.:

Beratung und Beschlußfassung über dieAufStellung des Bebauungsplanes "Im Hahn - Erweiterung"

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG.

2. Zustimmungs- und erneuter Offenlegungsbeschluß nach § 2 a Abs. 6 BBauG

OAR Kaltenhäuser

SachbearbeiLende Abteilung:

Bauamt

Antrag: Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen

a) der Herren Willi und Reinhold Böckling, Alleestraße, Montabaur

b) von Frau Gerda Heitzmann, Hohe Str. 2, Montabaur

^ c) von Frau Margrit Hertle, Dillstr. 2 a, Montabaur

d) von Frau Maria Lohsen und Herrn Erich Stendebach, Tiergartenstr. 4, Montabaur

(jj)) und faßt Beschlüsse gern, nachstehenden Beschlußvorschlägen.

flfth a) Bedenken bzw. Anregungen der Herren Willi und Reinhold Böckling, vertreten

durch Herrn Rechtsanwalt Bruno Schmitz, Montabaur ^

1. Die Herren Böckling als Eigentümer der an das Grundstück der Fa. Möbel Hermes angrenzenden Grundstücke tragen vor, daß durch den Bebauungsplan eine 1- bis 5-geschossige Bebauung zugelassen werde, was zu erheblichen Beeinträchtigungen ihrer mit max. 2 Geschossen bebauten Grundstücke fuhren.würde.

Es sei zu befürchten, daß auch das auf der Grundstücksgrenze errichtete Gebäude im Rahmen einer erweiterten Geschoßhöhenzulassung aufgestockt würde, folglich erhebliche Licht- und Luftbeeinträchtigungen zu erwarten seien. Hierdurch ergäbe sich eine geringere Wohnqualität und somit eine Reduzierung der Grundstückswerte.

igvom

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'.IX

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes bedeute eine gravierende Verletzung ig vom nachbarlicher, gesundheitlicher und eigentumsrechtlicher Belange, da die .1985

Erhaltung einer geordneten, den Wohnbedürfnissen angepaßtenBebauung in L IX

den angrenzenden Bereichen nicht gewährleistet sei. !

Angeregt werde zudem, die Geschoßhöhenzahl derart zu begrenzen, daß eine _

Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ausgeschlossen würde. g

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