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Er erklärt weiterhin, daß er aufgrund dieser eigenen Wahrnehmungen bereits am 08.06.1984 das Luftwaffenamt in Köln angeschrieben und die zum Teil unerträgliche von Tieffliegern ausgehende Lärmbelästigung moniert hat.
Das Luftwaffenamt habe daraufhin auf die Notwendigkeit zur Durchführung solcher Tiefflüge verwiesen, allerdings zugleich angekündigt, man werde die Tiefflugüberwachung verstärken, um zu gewährleisten, daß Tiefflüge nur noch in dem erforderlichen Umfang erfolgten.
Zu der unter Ziffer 2 im Antragsschreiben der SPD-Fraktion beantragten, das Protestschreiben unterstützenden Aktion (Befestigung von ca. 10 Fesselballons im Stadtgebiet) erklärt der Vorsitzende seine Ablehnung mit dem Hinweis, er bezweifle die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme. Darüber hinaus seien die dadurch geschaffenen Risiken unvertretbar.
Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, der Ausweisung einer Tiefflugschneise sowie der Anzahl der Tiefflüge über das Stadtgebiet sollte durch ein Protestschreiben widersprochen werden. Der von der SPD-Fraktion im Antragsschreiben gewählten Formulierung werde allerdings nicht entsprochen.
Er - so Ratsmitglied Manns - halte eine Modifizierung des Antrages unter Ziffer 1 a in der Weise für erforderlich, daß das Ausmaß der Tiefflüge von Militärflugzeugen über dem Stadtgebiet von Montabaur verurteilt wird. Ziffer 2 des Antrages lehne die CDU-Fraktion ab.
Nach Aussage des Fraktionsvorsitzenden Schweizer befürwortet die FWG-Fraktion den unter Ziffer 1 aufgeführten und durch den Vorschlag der CDU-Fraktion modifizierten Antrag. Ziffer 2 des Antrages werde aus bereits genannten Gründen gleichfalls nicht zugestimmt.
Aus den Reihen des Stadtrates (I. Beigeordneter Dr. Hütte, Ratsmitglied Bächer - SPD -, Eschenauer - FWG -) wird im Rahmen der jeweiligen Diskussionsbeiträge gefordert, den Protest in "scharfer Form" zum Ausdruck zu bringen.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) bittet, in dem Protestschreiben auch Beschwerde gegen die in jüngster Zeit das Maß der Zumutbarkeit überschreitenden Hubschraubernachtflüge zu erheben. Der Vorsitzende erklärt, dieses müsse gesondert bei der zuständigen Stelle vorgebracht werden.
In Zusammenfassung des bisherigen Diskussionsverlaufes stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken eine weitgehende Übereinstimmung zu Ziffer 1 des SPD-Antrages fest. Er schlägt vor, sofern sich die Ratsmitglieder mit der ausgesprochenen Modifikation einverstanden erklären, ein Protestschreiben aufzusetzen und den Fraktionen zur Kenntisnahme zuzuleiten. Zu Ziffer 2 des Antrages empfiehlt er, anknüpfend an die vorausgegangene Meinungsbildung, eine Ablehnung.
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist darauf, daß im Regierungspräsidiumsbereich Freiburg die unter Ziffer 2 des Antrages aufgeführte Maßnahme mit Erfolg praktiziert wurde. Diese Maßnahme sei behördlich genehmigt worden. Die angesprochenen Sicherheitsrisiken halte er für unbegründet, und nach seiner Auffassung bleibe die Aufsetzung eines Protestschreibens ohne die Durchführung der diesen Protest unterstreichenden Maßnahme wirkungslos.
Ratsmitglied Bächer (SPD) merkt an, die Ablehnung der unter Ziffer 2 aufgeführten Maßnahme hindere allerdings keine Bürgerinitiative daran, eine solche Aktion durchzuführen. Eine ausdrückliche Genehmigung durch die Stadt sei hierzu auch nicht erforderlich, und er gehe davon aus, daß die "Initiative gegen Fluglärm" in absehbarer Zeit eine solche Aktion in die Tat umsetzen werde.
Ratsmitglied Höhn (FWG) erklärt, er werde dem SPD-Antrag insgesamt nicht stattgeben, da nach seiner Auffassung Tiefflüge erforderlich sind. Das Protestschreiben könne allenfalls eine Verlagerung und damit eine stärkere Lärmbelästigung in anderen Gebieten bewirken.
Zum Abschluß der Diskussion schlägt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken eine getrennte Abstimmung über den von der SPD-Fraktion eingereichten Antrag vor.
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gvom 19135 . IX
ig vom .1985 IX
9 vom 1985 - IX

