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Abstimmungsergebnisse:
zu 1 a: 19 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung;
zu 1 b: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen;
zu 1 c: 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung,4 Gegenstimmen..
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplan einschl. Textfestsetzung und Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 15.01.1985 erstellt wurde und beschließt den Bebauungsplan als Satzung gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen
Punkt 11/9: Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Baugebietes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf - Anlage Nr. 6-
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf den Sachstandsbericht der Verwaltung vom 03.09.1985 (Anlage Nr.6 ) und erklärt, die Überlegungen zur Erweiterung des Baugebietes "In den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf gingen zurück auf Anträge von betroffenen Grundstückseigentümern. Die Erweiterung des Baugebietes erscheine wegen der Nähe zur Bundesautobahn bedenklich. Es werde daher vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens empfohlen, ein schall technisches Gutachten durch den TÜV Rheinland erstellen zu lassen, damit vorab geklärt ist, ob die von der Autobahn ausgehenden Lärmbelästigungen die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten bzw. welche Schallschutzmaßnahmen in der Planung Berücksichtigung finden müssen.
Ratsmitglied kfidner (SPD) spricht sich namens seiner Fraktion gegen Schallschutzmessungen aus. Diese negative Haltung werde damit begründet, daß man prinzipiell gegen weitere Ausweisungen von Baugebieten im Stadtteil Eigendorf sei. Das Ziel sollte zunächst auf die Schließung vorhandener Baulücken gerichtet werden. Man wolle durch diese Haltung verhindern, daß unnötige Eingriffe in die Natur und Landschaft erfolgen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erwidert, der für die Bebauungsplanung ins Auge gefaßte Bereich sei wegen seiner Nähe zur Bundesautobahn nicht als schützenswert anzusehen.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, man solle den Anliegen der Antragsteller aus Eigendorf Rechnung tragen und nördlich der vorhandenen Bebauung ein Baugebiet aus- weisen. Nach seiner Auffassung sollte jedoch die Erstellung eines Schallschutzgutachtens nicht vorab, also vor Beginn des eigentlichen Bebauungsplanverfahrens,in Auftrag gegeben werden. Sofern dies von den Fachbehörden gefordert werde, könne dies noch im laufenden Verfahren nachgeholt werden.
Die von der BAB ausgehenden Lärmbelästigungen seien den Antragstellern bekannt, so daß sich an sich ein solches Gutachten erübrige.
Der Vorsitzende erwidert, die bisherigen Stellungnahmen der Fachbehörden ließen den Schluß zu, daß in jedem Fall ein schall technisches Gutachten erstellt werden müsse. Die Genehmigung des Bebauungsplanes sei in wesentlichem Maße auch abhängig vom Ergebnis dieses Gutachtens. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte daher in jedem Fall vor Einleitung des Planverfahrens das schall technische Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Namens der FWG-Fraktion wird der Antrag gestellt, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
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gvom 1935 . IX
ig vom .1985 L IX
9 vom 1985 - IX

