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g) Anregung des Zweckverbandes Naturpark Nassau
Die Anregung wird berücksichtigt und in den Grünordnungsplan entsprechende zeichnerische Darstellungen übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschl. Textfestsetzungen und Begründung sowie dem Entwurf des Grünordnungsplanes in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch das Planungsbüro Dr. Scholz mit Datum vom 26. Mai 1985 erstellt wurde und beschließt die Offenlage dieser Planunterlagen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen.
An den vorstehenden Beratungen und Beschlußfassungen hat Ratsmitglied Schneider (CDU) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.
Punkt 11/8: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
b) Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG - Vorlage Nr. 94, Anlage Nr. 5 -
Ratsmitglied Lorenz (FWG) richtet an die Verwaltung die Frage, ob nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens die Möglichkeit gegeben sei, das Firmengelände der Firma Hasdenteufel beitragsmäßig zu belasten.
Die Verwaltung erklärt, man habe in Vergangenheit bereits versucht, Beiträge zu erheben. Wegen des fehlenden Bebauungsplanes sei dies jedoch nicht möglich gewesen. Das jetzt laufende Bebauungsplanverfahren sei daher auch unter dem Gesichtspunkt eingeleitet worden, um die formellen Voraussetzungen für eine Beitragserhebung zu schaffen.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) verweist auf Aussagen des verstorbenen Bürgermeisters Mangels, wonach auch nach Abschluß eines Bebauungsplanverfahrens die Möglichkeit der Beitragserhebung gegenüber der Firma Hasdenteufel fraglich sei. Wenn die Erhebung von Beiträgen nicht gesichert sei, sollte nach seiner Auffassung - so Ratsmitglied Lorenz - von der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Abstand genommen werden, da die Ausweisung des Gewerbegebietes aus der Sicht der Anlieger an sich nicht gewollt ist.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er könne natürlich nicht garantieren, daß spätere Beltragsbescheide nicht erneut angefochten werden. Nach der in der Vergangenheit herbeigeführten Gerichtsentscheidung sei jedenfalls sicher, daß ohne Bebauungsplan eine Veranlagung nicht möglich sei. Deshalb, aber auch zur städtebaulichen Ordnung in diesem Bereich empfehle die Verwaltung dem Stadtrat, entsprechend der Vorlage Nr. 96 (Anlage Nr. 5) zu beschließen.
Der Stadtrat trifft daraufhin folgende Entscheidungen:
1. Der nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG vorgebrachten Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Horresser Pfad"
a) von Herrn Wohlfried Westphal, Wagnerstraße 4, Montabaur-Elgendorf
b) den Grundstückseigentümern an der Wagnerstraße
c) den Anliegern der Südstraße
und beschließt, die Bedenken und Anregungen zurückzuweisen bzw. nicht zu berücksichtigen.
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ig vom .1985 L IX
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