Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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a) Die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden neu gefaßt. Die bisherige Festsetzung über Gratsparrenabstand bei Walm­dächern oder Drempel höhen entfallt.

b) Die Legende wird mit dem Planoriginal bezüglich der Dachneigungsangaben in Übereinstimmung gebracht. Es wird eine Dachneiqunq von 18 - 38° fest­gesetzt.

c) Der Anregung wurde bereits Rechnung getragen durch die Erstellung eines Höhenplanes, der in den Bebauungsplan zu übernehmen ist und auf die sich die Angaben der Sockel höhen beziehen können.

d) Entlang der Erschließungsstraßen werden Baumpflanzungen vorgesehen

e) Die ergänzende Bauflächenausweisung ist Inhalt der 1. Novellierung des Flä­chennutzungsplanes. Bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes sind die Vor­aussetzungen des § 8 BBauG gegeben.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen

d) Anregung der PLE

Die Anregungen der PLE werden berücksichtigt:

a) Die Leitungsführung der Gasfernleitung mit Schutzstreifen werden nach­richtlich nach § 9 Abs. 6 BBauG in den Plan übernommen.

b) Die Verwallung wird um ca. 2 m nach Osten verschoben, so daß der Schutzstreifen nur unerheblich tangiert wird, aber dennoch eine ausnutzbare überbaubare Fläche der angrenzenden Erschließungsstraße bleibt.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen

e) Bedenken und Anregungen des Staat!. Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz

Die Bedenken bzw. Anregungen werden wie folgt berücksichtigt:

a) Wegen der Distanzhaltung zu dem Immissionsstarken Betrieb der Möbel­spedition auf dem Flurstück Nr. 375 wird entlang des gesamten östlichen Plangebietes längs der Weserstraße eine Verwallung vorgenommen.

b) Diese Verwallung wird auch nicht durch eine Erschließungsstraße unter­brochen. Die verkehrsmäßige Andienung auch des östlichen Plangebietes erfolgt ausschließlich von der Ruhrstraße aus.

c) In die Textfestsetzungen wird aufgenommen, daß Dachgauben oder Dachein­schnitte in 60 m Tiefe westlich der Weserstraße auf der Ostseite der Dach­haut nicht gestattet sind.

(Hinweis: Dachgauben oder Dacheinschnitte sind im übrigen Plangebiet bis zu 1/4 der Traufenlänge gestattet.)

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen

f) Anregungen des Straßenbauamtes Landau

Die Anregungen des Staatsbauamtes Landau werden berücksichtigt. Die Nato-

Pipeline und der Schutzstreifen werden in den Plan übernommen. Der Böschungs­ansatz für die Verwallung darf nicht mehr als 2 m in den Schutzstreifen hinein­ragen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen

gvom 1935 . IX

ig vom .1985 3. IX

9 vom 1985 . IX

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