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Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungs
und Grünordnungsplanes "Christches Weiher"
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG
b) Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG - Vorlage 93, Anlage Nr. 4 -
Ratsmitglied Widner (SPD) empfiehlt,die Beschlußvorlage Nr. 93 (Anlage Nr. 4) zu l.a) 2. Ziffer 1 (Entscheidung über Anregungen des Katasteramtes Montabaur) in der Weise zu ändern, daß anstelle der privaten Grünfläche eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird. Der Vorsitzende erklärt, eine solche geänderte Ausweisung sei, um den Bestand und Erhalt der Grünflächen zu sichern, nicht erforderlich. Zudem würde die vorgeschlagene geänderte Ausweisung erhebliche finanzielle Nachteile für die Stadt bedingen, da diese alsdann im Rahmen des Umlegungsverfahrens die Flächen ins Eigentum übernehmen und dann auslösen müßte.
Es wird daraufhin Übereinkunft erzielt, statt der Ausweisung "private Grünfläche" die Textfestsetzung "Flächen für Landwirtschaft" vorzusehen.
Es ergehen daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG durch die Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und faßt folgende Beschlüsse:
a) Anregungen des Katasteramtes
Die Anregungen des Katasteramtes werden mit Ausnahme der Ausweisung einer privaten Grünfläche zwischen dem Baugebiet und den Grundstücken an der Ruhrstraße berücksichtigt:
1. Der Bereich zwischen der Verwallung und der L 312 wird als Fläche für La ndwir tschaft ausgewiesen.
2. Im westlichen Planbereich wird eine "schleifenartige"Erschließung vorgenommen, so daß hierdurch mehr Spielraum für die Einteilung der Bauplätze besteht.
Der Rat ist der Auffassung, daß der nördliche Planbereich zur angrenzenden
gewerblichen und gemischten Bebauung im Bereich der Ruhrstraße durch eine Grünordnung abgeschottet werden soll. Der Rat sieht es als erforderlich an, diesen Bereich als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig
b) Anregung der Kevag Koblenz
Die Anregungen der Kevag werden berücksichtigt:
1. Die zur Versorgung erforderlichen Trafostationen auf den Flurstücken 2040 und 922/1 mit jeweils 4 x 12 m Fläche werden als solche dargestellt.
2. Die geplanten Kabelleitungen werden übernommen, ebenso die Versorgungsstreifen als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Fläche.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (23 Ja-Stimmen)
c) Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Die Bedenken bzw. Anregungen der Kreisverwaltung werden berücksichtigt:
9 vom 1985 - IX
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