Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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Punkt 11/7: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungs­

und Grünordnungsplanes "Christches Weiher"

a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsver­fahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG

b) Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG - Vorlage 93, Anlage Nr. 4 -

Ratsmitglied Widner (SPD) empfiehlt,die Beschlußvorlage Nr. 93 (Anlage Nr. 4) zu l.a) 2. Ziffer 1 (Entscheidung über Anregungen des Katasteramtes Montabaur) in der Weise zu ändern, daß anstelle der privaten Grünfläche eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen wird. Der Vorsitzende erklärt, eine solche geänderte Aus­weisung sei, um den Bestand und Erhalt der Grünflächen zu sichern, nicht erfor­derlich. Zudem würde die vorgeschlagene geänderte Ausweisung erhebliche finan­zielle Nachteile für die Stadt bedingen, da diese alsdann im Rahmen des Um­legungsverfahrens die Flächen ins Eigentum übernehmen und dann auslösen müßte.

Es wird daraufhin Übereinkunft erzielt, statt der Ausweisung "private Grün­fläche" die Textfestsetzung "Flächen für Landwirtschaft" vorzusehen.

Es ergehen daraufhin folgende Beschlüsse:

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG durch die Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Be­denken und faßt folgende Beschlüsse:

a) Anregungen des Katasteramtes

Die Anregungen des Katasteramtes werden mit Ausnahme der Ausweisung einer privaten Grünfläche zwischen dem Baugebiet und den Grundstücken an der Ruhrstraße berücksichtigt:

1. Der Bereich zwischen der Verwallung und der L 312 wird als Fläche für La ndwir tschaft ausgewiesen.

2. Im westlichen Planbereich wird eine "schleifenartige"Erschließung vorgenommen, so daß hierdurch mehr Spielraum für die Einteilung der Bauplätze besteht.

Der Rat ist der Auffassung, daß der nördliche Planbereich zur angrenzenden

gewerblichen und gemischten Bebauung im Bereich der Ruhrstraße durch eine Grünordnung abgeschottet werden soll. Der Rat sieht es als erforderlich an, diesen Bereich als öffentliche Grünfläche auszuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

b) Anregung der Kevag Koblenz

Die Anregungen der Kevag werden berücksichtigt:

1. Die zur Versorgung erforderlichen Trafostationen auf den Flurstücken 2040 und 922/1 mit jeweils 4 x 12 m Fläche werden als solche darge­stellt.

2. Die geplanten Kabelleitungen werden übernommen, ebenso die Versor­gungsstreifen als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Fläche.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (23 Ja-Stimmen)

c) Bedenken und Anregungen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Die Bedenken bzw. Anregungen der Kreisverwaltung werden berücksichtigt:

9 vom 1985 - IX

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