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Vorlage Nr. 88 d:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Hhst. 461.51o (Unterhaltung der Freizeitanlage am Quendelberg)
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Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1985 bei der Hhst. 461.51o ((Unterhaltung der Frei- zeitanlage am Quendelberg) - Haushaltsansatz 12.ooo,-- DM - in Höhe von 48.ooo,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen im Unterabschnitt 461 in Höhe von 5.ooo,-- DM und die Verminderung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 43.ooo,-- DM.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Vorlage Nr. 88 e:
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei Hhst. 9oo.832o (Kreisumlage)
Der Stadtrat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1984 bei der Hhst. 9oo.832o (Kreisumlage) - Haushaltsansatz 2.265.ooo,-- DM - in Höhe von 39.9o9,-- DM zu. Der Rat nimmt Kenntnis von den in der Anlage 2 aufgeführten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1984. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes 1984 (überplanmäßiger Soll Überschuß im Verwaltungshaushalt/überplanmäßige Rücklagenzuführung im Vermögenshaushalt).
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Zur Erläuterung der überplanmäßigen Ausgabe bei der Hhst. 9oo.832o verweist der Vorsitzende nochmals darauf, daß gegen die Festsetzung der Kreisumlage 1983 wegen Erhöhung des Umlagesatzes Widerspruch eingelegt wurde. Da nach Auffassung der Kreisverwaltung der eingelegte Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe und man zur Klärung dieser Frage kein Verwaltungsstreitverfahren durchführen wollte, habe man im Jahre 1984 die Nachzahlung geleistet, über den Widerspruch selbst sei bislang noch nicht entschieden worden. Die Entscheidung werde zurückgestellt, bis über das von der Stadt Höhr-Grenzhausen angestrengte Verfahren entschieden ist.
Die Kreisverwaltung habe zugesichert, daß nach Abschluß des Streitverfahrens mit der Stadt Höhr-Grenzhausen die Stadt Montabaur eine gleiche Behandlung wie die Klägerin erfahren werde.
Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über die Art der künftigen Parkzeitregelung in der Bahnhofstraße - Vorlage Nr. 89 -
Bürgermeister Dr. Possei-Dölken erklärt, der Haupt- und Finanzausschuß habe sich in seiner Sitzung am 26.8.1985 nach Erörterung der in Betracht kommenden Alternativen für die Parkzeitregelung in der Bahnhofstraße einstimmig für das Parkscheibensystem ausgesprochen. Es stelle sich daher in der heutigen Sitzung die Frage, ob dieser Empfehlung gefolgt werde und welche Höchstparkdauer festgelegt werden sollte. Es werde empfohlen, diese auf 1 Stunde zu begrenzen.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, daß die Überwachung des ruhenden Verkehrs alsdann einen verstärkten Personaleinsatz erfordere und daher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Einstellung eines weiteren Vollzugsbeamten erforderlich werde.
gvom 1935 . IX
ig vom .1985 IX
9 vorn 1985 - IX
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