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Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt, die verstärkte Kontrolle durch Vollzugsbeamte sei unerläßlich. Auch unter dem Gesichtspunkt, daß ein weiterer Vollzugsbeamtereingestellt werden müsse, sei man der Auffassung, daß die Parkscheibenregelung die praktikabelste Lösung darstelle. Man empfehle allerdings, um auf diesem Gebiet Erfahrungen zu sammeln, die Parkzeitregelung bis Herbst 1986 bzw. bis zum Ende der Baumaßnahme zu begrenzen.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erklärt für die FWG-Fraktion, auch sie befürworte die Parkscheibenregelung. Er bittet um Auskunft, wem die von den Vollzugsbeamten vereinnahmten Bußgelder zufließen. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken erklärt, nach den bislang gültigen gesetzlichen Regelungen fließen diese Einnahmen dem Kreis zu. Es sei jedoch eine Gesetzes-änderung in Arbeit, die eine Verlagerung des Aufgabenbereiches und damit zugleich auch die Möglichkeit zur Vereinnahmung von Bußgeldern auf die Verbandsgemeinde vorsehe.
Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erklärt, nach seinen Informationen würden Gemeinden, die selbst die von den Vollzugsbeamten verhängten Bußgelder vereinnahmen könnten, hieraus nicht unerhebliche Einnahmen erzielen. Dies könne bei entsprechender Gesetzesänderung auch für die Verbandsgemeinde bedeuten, daß die zusätzlich aufzubringenden Personal kosten für einen weiteren Vollzugsbeamten zu einem nicht unerheblichen Teil durch die vereinnahmten Bußgelder kompensiert würden.
Ratsmitglied Höhn (FWG) erklärt, nach seiner Auffassung sei sicherlich eine Vielzahl der Autofahrer noch nicht im Besitz von Parkscheiben. Er schlägt vor, an die Werbegemeinschaft "Montabaur aktuell" die Anregung auszusprechen, Parkscheiben herstellen zu lassen und in den Geschäften anzubieten.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er sei davon überzeugt, daß die Mehrzahl der Autofahrer bereits im Besitz von Parkscheiben seien,da diese Parkzeitregelung in vielen Städten bereits seit langer Zeit praktiziert werde.
Nach Abschluß der Diskussion faßt der Stadtrat folgenden Beschluß:
Die Parkzeitregelung in der Bahnhofstraße wird bis zur Fertigstellung der Fußgängerzone in der Kirchstraße durch Parkscheiben überwacht. Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde begrenzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"
(Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß nach § 2 a Abs. 6 BBauG)
- Vorlage Nr. 90 -
Der Rat stimmt der Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes "Horresser Berg", welche die Erweiterung des Geltungsbereiches im nördlichen und nordwestlichen Teil zum Inhalt hat, in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und von der Verwaltung mit Datum vom 24.06.1985 erstellt wurde.
Der Rat beschließt die Offenlage des Änderungs- bzw. Erweiterungsplanes einschl. Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
gvom 1935 . IX
ig vom .1985 IX
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9 vorn 1985 - IX

