IV. Sitzung des Stadtrates
Öffentliche Sitzung
Beginn: 19.15 Uhr Ende: 20.05 Uhr
Punkt IV/1: Vorlage Nr. 74
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II"
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:
1. Der Bebauungsplan "Altstadt II" wird wie folgt geändert:
a) Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes wird einheitlich als solche ohne Differenzierung in Straße und Bürgersteig ausgewiesen.
b) Für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 (Flurstücke Nr.
380 und 381 - Flur 44) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt festgesetzt:
1. Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofstraße wird auf 9,15 m festgesetzt. Im Erdgeschoßbereich
wird hiervon eine Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.
2. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 des als überbaubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt.
3. Die Geschossigkeit wird auf max. 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt.
4. Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen.
5. Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit der Trauf- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) lediglich um 0,50 m überschreiten. Die rechte Gebäudehälfte muß entsprechend dem Geländegefälle abgestuft werden.
6. Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu erfolgen.
2. Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
a) Der Rat stimmt dem Änderungsentwurf, wie er in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Verwaltung mit Datum vom 11.06.1985 erstellt wurde sowie der vorgenannten Begründung zu. Eine vorgtzogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß die Entwurfsskizze auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiigungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
mg vom 'uni 1985 P. IX
lg vom .1985 IX
vom
935
IX
1 vom 1985 IX
)VOM
985
IX
- 8 -

