Akte 
Sitzung 09. Mai 1985
Entstehung
Einzelbild herunterladen

$ #

15 -

Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Grundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Rückauflassungsrecht, Bebauungsverpflichtung, Nach­entschädigung usw.) verkauft.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)

Punkt 11/2: Vergabe von Aufträgen

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt dem Stadtrat mit, daß der vorsorglich angenommene Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden kann.

Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

1. Verbandsgemeindeamtmann Schaaf erläutert dem Stadtrat zwei Urteile des Verwaltungsgerichtes Koblenz in Sachen "Lehmler" und gibt die Urteilsbe­gründung zur Kenntnis.

2. Ratsmitglied Widner (SPD) fragt an, ob er in Zukunft davon ausgehen könne, daß die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister von Bauherren, deren Wünsche im Bauausschuß nicht entsprochen wurde, kurze Zeit später zu einem Mittagessen eingeladen werden. Er werde dieser Einladung nicht folgen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, es sei ein weiteres Gespräch mit der Schloßverwaltung über das geplante Bauvorhaben notwendig. Er sei der Meinung gewesen, die Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden diene der weiteren Diskussion und Information. Bedingt durch den begrenzten Terminplan sei von Seiten der Schloßverwaltung der Vorschlag geäußert worden, das Gespräch in der Mittagszeit zu führen und mit einem Mittagessen in der Kantine zu ver­binden. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sieht in der Einladung keine Be­einflussung.

Auf Anfrage erklären die Fraktionsvorsitzenden, sie würden auch in Zukunft an keinem Arbeitsessen zur Mittagszeit teilnehmen, nachdem zuvor ein ab­lehnender Beschluß gefaßt wurde.

3. Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erkundigt sich, ob das Haus Kästner zum ge­schützten historischen Teil Montabaurs zähle und wann der Bauantrag für den Umbau im Bauausschuß beraten wurde. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken

und Oberamtsrat Kaltenhäuser erwidern, der Verwaltung habe ein entspechender Bauantrag Vorgelegen, dieser wurde jedoch nicht an den Bauausschuß weiterge­leitet, da das Bauvorhaben den geltenden Satzungsregelungen und baurecht­lichen Vorschriften entsprochen habe. In der Vergangenheit sei es ständig Praxis gewesen, rechtlich einwandfreie Bauanträge nicht dem Bauausschuß vor­zulegen, um eine Überlastung zu vermeiden.

Auf Frage von Ratsmitglied Schwind (CDU) teilt Oberamtsrat Kaltenhäuser mit, die Kreisverwaltung werde die Baugenehmigung mit der Auflage erteilen, daß der Bauherr die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nachweist bzw. ablöst.

4. Ratsmitglied Wahl (CDU) erklärt, er habe festgestellt, daß bei dem Bauvorhaben Bauschmann an der engsten Stelle der Straße eine Autogarage mit einer schrägen Auffahrt gebaut wird und äußert Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit. Oberamtsrat Kaltenhäuser stellt fest, das Bauvorhaben Bauschmann sei Gegen­stand einer Beratung des Stadtrates im Dezember 1982 gewesen. Das neu er­richtete Gebäude stehe auf dem gleichen Platz wie das ursprüngliche Gebäude stand. Eine weitere Verengung des Verkehrsraumes durch die notwendige Ab­senkung zur Autogarage müsse aber verhindert werden.

mg vom Juni 1985 P. IX

ng vom uni 1985 P. IX

tg vom 1985 IX

vom

935

IX

1 vom 1985 IX

!vor,i

985

IX

16 -