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Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Grundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Rückauflassungsrecht, Bebauungsverpflichtung, Nachentschädigung usw.) verkauft.
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen (einstimmig)
Punkt 11/2: Vergabe von Aufträgen
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt dem Stadtrat mit, daß der vorsorglich angenommene Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden kann.
Punkt 11/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Verbandsgemeindeamtmann Schaaf erläutert dem Stadtrat zwei Urteile des Verwaltungsgerichtes Koblenz in Sachen "Lehmler" und gibt die Urteilsbegründung zur Kenntnis.
2. Ratsmitglied Widner (SPD) fragt an, ob er in Zukunft davon ausgehen könne, daß die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister von Bauherren, deren Wünsche im Bauausschuß nicht entsprochen wurde, kurze Zeit später zu einem Mittagessen eingeladen werden. Er werde dieser Einladung nicht folgen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, es sei ein weiteres Gespräch mit der Schloßverwaltung über das geplante Bauvorhaben notwendig. Er sei der Meinung gewesen, die Teilnahme der Fraktionsvorsitzenden diene der weiteren Diskussion und Information. Bedingt durch den begrenzten Terminplan sei von Seiten der Schloßverwaltung der Vorschlag geäußert worden, das Gespräch in der Mittagszeit zu führen und mit einem Mittagessen in der Kantine zu verbinden. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sieht in der Einladung keine Beeinflussung.
Auf Anfrage erklären die Fraktionsvorsitzenden, sie würden auch in Zukunft an keinem Arbeitsessen zur Mittagszeit teilnehmen, nachdem zuvor ein ablehnender Beschluß gefaßt wurde.
3. Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erkundigt sich, ob das Haus Kästner zum geschützten historischen Teil Montabaurs zähle und wann der Bauantrag für den Umbau im Bauausschuß beraten wurde. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken
und Oberamtsrat Kaltenhäuser erwidern, der Verwaltung habe ein entspechender Bauantrag Vorgelegen, dieser wurde jedoch nicht an den Bauausschuß weitergeleitet, da das Bauvorhaben den geltenden Satzungsregelungen und baurechtlichen Vorschriften entsprochen habe. In der Vergangenheit sei es ständig Praxis gewesen, rechtlich einwandfreie Bauanträge nicht dem Bauausschuß vorzulegen, um eine Überlastung zu vermeiden.
Auf Frage von Ratsmitglied Schwind (CDU) teilt Oberamtsrat Kaltenhäuser mit, die Kreisverwaltung werde die Baugenehmigung mit der Auflage erteilen, daß der Bauherr die erforderliche Anzahl von Stellplätzen nachweist bzw. ablöst.
4. Ratsmitglied Wahl (CDU) erklärt, er habe festgestellt, daß bei dem Bauvorhaben Bauschmann an der engsten Stelle der Straße eine Autogarage mit einer schrägen Auffahrt gebaut wird und äußert Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit. Oberamtsrat Kaltenhäuser stellt fest, das Bauvorhaben Bauschmann sei Gegenstand einer Beratung des Stadtrates im Dezember 1982 gewesen. Das neu errichtete Gebäude stehe auf dem gleichen Platz wie das ursprüngliche Gebäude stand. Eine weitere Verengung des Verkehrsraumes durch die notwendige Absenkung zur Autogarage müsse aber verhindert werden.
mg vom Juni 1985 P. IX
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