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b) Rückkauf von zwei Grundstücken im Baugebiet "Himmelfeld" - Vorlage Nr. 71 -
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Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen die Rückübertragung folgender Baugrundstücke:
1. Von Frau Renate Seliga, Lockfinkerstraße 32, 5630 Remscheid 11, wird das Grundstück Flur 39, Nr. 200 = 10,91 ar zum seinerzeit gezahlten Einstandspreis von 41,-- DM/qm zurückerworben. Außer dem Kaufpreis von 44.731,-- DM werden die bisher gezahlten Er- schließungs- und Hausanschlußkosten in Höhe von 17.703,75 DM erstattet. Die aus der Rückübertragung entstehenden Nebenkosten trägt Frau Seliga.
2. Von Herrn Frank Seliga, Lockfinkerstraße 32, 5630 Remscheid 11, wird das Baugrundstück Flur 39, Nr. 199 = 11.86 ar ebenfalls zum Einstandspreis von 41,-- DM/qm zurückerworben. Außer dem Gesamtkaufpreis von 48.626,-- DM werden Herrn Seliga die bisher bezahlten Erschließungs- und Hausanschlußkosten (17.564,-- DM) erstattet. Die aus der Rückübertragung entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des jetzigen Eigentümers.
Eine evtl, bei der HHSt. 88252.932 entstehende überplanmäßige Ausgabe wird durch Mehreinnahmen aus dem Weiterverkauf der Grundstücke bei HHSt. 88252.340 gedeckt.
c) Verkauf von Grundstücken auf dem Himmelfeld - Vorlage Nr. 72 und 73 -
Oberamtsrat Merz teilt dem Stadtrat mit, daß Herr Prof. Hans-Peter Ambros am heutigen Tage sein Kaufangebot zurückgezogen hat. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt fest, daß sich damit eine Beratung zur Vorlage Nr. 72 erübrigt.
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück Flur 39, Nr. 225/3 (923 qm) und die Parzellen Nr. 225/2 (22 qm) und 226/1 (18 qm) an die Eheleute Helmut und Gertrud Uwira, Am Gäulsbach 1, 5430 Montabaur, und Eheleute Beate und Alois Noll, Rheinstraße 4, 5430 Montabaur, zu verkaufen.
Der Kaufpreis für die 960 qm große Fläche beträgt 38,-- DM/qm, mithin 36.594,-- DM.
Außerdem müssen folgende Kosten erstattet werden:
1. einmaliger Kanalanschlußbeitrag
2. Kanalhausanschlußkosten
3. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)
4. Wasserhausanschlußkosten
5. Erschließungskosten
a) Oberflächenentwässerung
b) Straßenbau
2.802,20 DM 1.653,14 DM 497,44 DM 593,05 DM
783,35 DM 8.600,23 DM
Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
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