','ERBAMOSGZHEIKOEVERUALIUMG .Abt.111/1- Az.: 610-12
5430 Montabaur,
21.3.1985
Anlage Nr. 4
SACHSTAN0S3EKICHT:
zur Sitzung des
) 1 Hauet- und Finanzausschusses I Bauausschusses j ] __ -Ausschusses
der
PH Stadt-
t ! Verbandsgemeinde- L—! Ortsgemeinde-
Rates
am
28.3.1985
^ !
Batr.:
Stellungnahme zur 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
sa c^&r h ait: 1. Insbesondere aufgrund von Anregungen aus dem Stadtrat und den Ortsgemeinderäten hat der Verbandsgemeinderat ln 1982 die 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes elngeleltet. Das Novellierungsverfahren wurde zwischenzeitlich einschließlich der Offenlage nach § 2 a Abs*. 6 BBauG durchgeführt.
2 .
Im Bereich von Stadt und Stadtteilen enthält die 1. Novellierung folgende -Änderungen bzw. Ergänzungen:
2.1 Ausweisung der vorhandenen Sportfläche am Nordwestrand der Ortslage Eigendorf.
2.2
Ausweisung einer o,7 ha großen Wohnbaufläche an der Koppel Straße Im Stadtteil Eigendorf.
Begründung:
Durch die Ausweisung Im Flächennutzungsplan und die Aufstellung des Bebauungsplanes "Obere Koppel Straße" soll eine beidseitige Bebauung an der Koppel Straße ermöglicht werden.
2.3 Ausweisung einer gewerblichen Baufläche an der Wagnerstraße Stadtteil Eigendorf.
im
Begründung:
Im Nachvollzug der Ausweisung Im Flächennutzungsplan stellt die Stadt den Bebauungsplan "Horresser Pfad" auf. Zum einen wird durch diese Ausweisung die bereits vorhandene gewerbliche Baufläche planungsrecht- llch erfaßt; zum anderen dient eine 1,o ha große Fläche zur Ansledlung weiterer Gewerbebetriebe.
2.4 Neuausweisung einer 1,8 ha großen Wohnbaufläche östlich der Auerhahnstraße Im Stadtteil Horressen.
Begründung:
Durch die Bauleitplanung soll eine beidseitige und somit wirtschaftliche Erschließung der Auerhahnstraße ermöglicht werden.
Im Nachvollzug der Flächennutzungsplanung befindet sich derzeit der Bebauungsplan "Feldchen" im Aufstellungsverfahren. Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes umfaßt lediglich eine Fläche von ca. o,8 ha.
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