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gelt. Im Falle einer Ausweisung als öffentlicher Zeltplatz müßte auch eine Zufahrtmöglichkeit geschaffen werden, da diese bisher über einen Privatweg erfolgt. Dr. Possel-Dölken stellt den weitergehenden Antrag auf Verzicht einer Ausweisung des Symbols "Zeltplatz" zur Abstimmung. Dieser Antrag wird mit 11 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 11 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit des Stadtrates (12 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen, 10 Nein-Stimmen) findet folgender Antrag der CDU-Fraktion:
Der Stadtrat spricht sich für eine Ausweisung des Symbols "Zeltplatz" aus. Die Ausweisung wird zeitlich begrenzt, bis im Gebiet der Stadt Montabaur an anderer geeigneter Stelle ein Zeltplatz geschaffen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für einen möglichen Standort des Zeltplatzes zu erarbeiten.
Auf Antrag von Ratsmitglied Schweizer (FWG) wird eine weitere Einzelabstimmung über Ziffer 2.8 durchgeführt. Die Stellungnahme entsprechend Anlage Nr. 1 zu dieser Niederschrift findet mit 19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 5 Nein-Stimmen die Mehrheit des Stadtrates.
Bei der abschließenden Abstimmung wird die Stellungnahme zur ersten Novellierung des Flächennutzungsplanes mit Ausnahme der Ziffern 2.10'und 2.11 in der als Anlage Nr. 1 zu dieser Niederschrift beigefügten Form beschlossen.
Punkt 11/8: Beratung und Beschlußfassung über den Vertragsentwurf zwischen dem Land Rheinland-Pfalz (Straßenverwaltung) und der Stadt Montabaur Uber die Umstufung von Straßen - Vorlage Nr. 62, Anlage Nr. 5 -
a) Übernahme des Bereiches zwischen Kirchstraße und Bahnhofstraße bis zur Einmündung Wall Straße in die Trägerschaft der Stadt
b) Übernahme der Mallstraße, der Milhelm-Mangels-Straße und der Kolpingstraße in die Trägerschaft des Landes
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist daraufhin, daß die Ziffern a) und b) der Einladung in der Vorlage Nr. 62 versehentlich vertauscht wurden. Punkt a) der Einladung (Übernahme des Bereiches zwischen Kirchstraße und Bahnhofstraße bis zur Einmündung Wallstraße in die Trägerschaft der Stadt) müsse zurückgestellt werden, da der beiliegende Vertragsentwurf der Straßenverwaltung nur die Wil- helm-Mangels-Straße betreffe. Zu dem Bereich der Kirchstraße werde von der Straßenverwaltung ein separater Entwurf zugehen.
Zu Punkt 8 b) der Einladung führt der Vorsitzende aus, in § 1 des Vertragsentwurfes sei nach Rücksprache mit der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz die Kolpingstraße zu ergänzen, so daß § 1 Satz 1 des Vertragsentwurfes folgende Fassung erhält:
Die Stadtstraßen (Milhelm-Mangels-Straße und Kolpingstraße), die nach Abstufung der jetzigen L 326 im Bereich zwischen der Kath. Kirche und der Einmündung K 150 den übergeordneten Verkehr aufnehmen muß, wird nach § 36 des Landestraßengesetzes mit Wirkung von dem Zeitpunkt, zu dem die Stadtstraße zur Landesstraße aufgestuft wird, in dem in § 2 des Vertrages festgelegten Umfang in die Baulast des Landes übernommen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken weist besonders auf § 3 Abs. 2 des Vertrages hin, wonach sich die Stadt Montabaur verpflichtet, nach Fertigstellung der Anbindung der Peterstorstraße an die B 49, die für den allgemeinen Durchgangsverkehr entbehr!ichlwerdende Wilhelm-Mangels-Straße wieder als Stadtstraße zu übernehmen. Ratsmitglied Schweizer (FWG) fragt nach der straßenrechtlichen Zukunft des Teil Stückes der Bahnhofstraße zwischen der Wallstraße und der Alleestraße. Dr. Possel-Dölken erklärt, dieses Teilstück solle an die Kreisstraße (Wallstraße) angebunden werden. Entsprechende vertragliche Regelungen seien An-
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