Akte 
Sitzung 28. März 1985
Entstehung
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gelegenheitder Straßenverwaltung und der Kreisverwaltung.

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Vertragsentwurf zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Montabaur bezüglich der Übernahme der Milhelm-Mangels-Straße und der Kolpingstraße in die Trägerschaft des Landes in der vorgelegten Form zu.

Punkt 11/9: Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungspla­nes "Altstadt I" - Vorlage Nr. 63

Frau Friedsam (GFK Bad Homburg) erläutert dem Stadtrat die geplante Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im Bereich der Flurstücke 3 223 u. a. (Bau­block "V").

Ratsmitglied Stendebach (SPD) verneint die Frage des Vorsitzenden nach evtl, (mit) Eigentum an der "Villa Sonnenschein". Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt fest, daß Ratsmitglied Stendebach somit nicht wegen vorliegen von Son­derinteresse gern. § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlußfassung dieses Tagesordnungspunktes auszuschliessen ist. Ratsmitglied Widner (SPD) er­klärt die Ablehnung seiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt. Zum einen werden hier voreilig zugunsten eines Interessenten eine Entscheidung herbeige­führt. Zum anderen könne man der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche nicht zustimmen, da damit die vorgesehene Grünfläche reduziert werde.

Der Stadtrat faßt mit 14 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

1. Der Bebauungsplan "Altstadt I" wird im Bereich der Flurstücke 3 223 u. a. ("Baublock V") wie folgt geändert:

1.1 Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche

1.2 Die im Bebauungsplan vorgesehen Zuwegung im südlichen Bereich entfällt.

1.3 Änderung der Grünflächenausweisung im südlichen Bereich

1.4 Es wird eine 3-geschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoß als Höchstgrenze festgesetzt.

1.5 Die Grundflächenzahl(GRZ) wird auf 1,0, die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf 2,5 festgesetzt.

2. Der Rat stimmt dem Planänderungsentwurf einschließlich Begründung in der vor­gelegten Form zu.

3. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 + 2 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Anderungsentwurf auf die Dauer von zwei Höchen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme offenliegt.

4. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

Punkt 11/11: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

1. Dr. Possel-Dölken teilt dem Stadtrat eine Änderung der Planbezeichnung des Bebauungsplangebietes -am großen Markt mit. Er habe in der letzten Stadtrat­sitzung die Bezeichnung "Altstadt IV" vorgeschlagen, obwohl diese bereits für ein anderes Teilgebiet an der Kolpingstraße vergeben wurde. Der Stadt­rat stimmt mit 24 Ja-Stimmen der Bezeichnung "Altstadt V" zu.

2. Der Vorsitzende gibt bekannt, die Brüderschaft der "Ex-Prinzen" habe sich bereit erklärt, die Kosten für de* Baum auf dem Großen Markt zur Ausstat­tung der Fußgängerzone zu übernehmen. Dr. Possel-Dölken bedankt sich für diese Spende.

3. Oberstleutnant Engelin habe zu einem feierlichen Gelöbnis des Rake-tenar-

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