Akte 
Sitzung 28. März 1985
Entstehung
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Stadtrates erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfand, und die Entscheidung nicht bis zu dieser Sitzung hinausgeschoben werden konnte, war diese Eilent- scheidung erforderlich.

Punkt 11/6: Beratung und Beschlußfassung über die Bildung einer Erschließungs- einheit und die Erhebung von Vorausleistungen im Bereich des In­dustriegebietes "Alter Galgen" - Vorlage Nr. 61 -

Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt für die Straßen "Am Alten Galgen" (verlaufend von K 82 bis Ende der Einmündung der Wegeparzelle Nr. 90), die Straßenparzelle Nr. 111 (verlaufend von "Am Alten Galgen" bis Ende Wendehammer), die Stichstraße Nr. 82 (verlaufend von "Am Alten Galgen" bis Ende Grabenparzelle Nr. 80), die Rudolf- Diesel-Straße (verlaufend von "Am Alten Galgen" bis Grundstück 5139) und die Graf-Zeppelin-Straße (verlaufen von "Am Alten Galgen" bis Rudolf-Diesel-Straße) einschließlich Stichstraße Parzelle 97 (verlaufend von Graf-Zeppelin-Straße bis Einmündung Wegeparzelle 90) die Bildung einer Erschließungseinheit gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

Gleichzeitig wird beschlossen, für die o. g. Straßen Vorausleistungen auf den zu erwartenden Erschließungsbeitrag zu erheben. Der Vorausleistunqsbetrag wird auf 6,-- DM/nf beitragspflichtiger Fläche festgesetzt.

Punkt 11/7: Stellungnahme zur ersten Novellierung des Flächennutzungsplanes der der Verbandsgemeinde Montabaur - Anlage Nr. 4 -

Dr. Possel-Dölken erläutert die einzelnen Punkte der Stellungnahme zur ersten Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur. Unter Ziffer 2.10 weist er auf die Streichung des Satzteiles "die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw." in der Begründung hin. Unter Ziffer 2.11 trägt der Vor­sitzende vor, entgegen der Beschlußfassung im Bau-, Haupt- und Finanzausschuß den Verbandsgemeinderat zu ersuchen, auf die Eintragung des Symbols "Zeltplatz" zu verzichten, sei man nunmehr zu der Auffassung gekommen, das Symbol weiterhin im Flächennutzungsplan auszuweisen. Eine Ausweisung erleichtere im Einzelfall das Verwaltungsverfahren zur Genehmigung eines Zeltlagers auf diesem Platz, er setze aber nicht die Genehmigungspflicht durch die Kreisverwaltung. Ratsmitglied Widner (SPD) spricht sich gegen eine Ausweisung des Symboles "Zeltplatz" aus. Damit wolle er nicht die Praktikabilität des Zeltens durch die Jugend der Schön- stadt-Patres in Frage stellen. Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zum Vorschlag des Vorsitzenden. Auch bei Ausweisung im Flächen­nutzungsplan müsse nach wie vor ein Antrag auf Benutzung bei der Kreisverwal­tung gestellt werden. Die CDU-Fraktion wolle lediglich eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, bauliche Veränderungen lehne man ab. Außerdem habe die CDU eine Ausweisung eines Zeltplatzes im Bereich der Stadt Montabaur beschlossen Man schlage daher folgenden Kompromiss vor: Der Stadtrat stimmt der Ausweisung des Symbols "Zeltplatz" im Flächennutzungsplan so lange zu, bis an anderer ge­eigneter Stelle ein Zeltplatz errichtet wird. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftrag^ Vorschläge über den Standort für einen Zeltplatz zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuß vorzulegen. Dr. Possel-Dolken stellt fest, der Vor­schlag der CDU-Fraktion bedeute eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes in einer späteren Novellierung. Ratsmitglied Widner (SPD) erachtet diese Regelung als überflüssig. Er sieht die Gefahr einer Etablierung eines Zeltplatzes in die­sem landschaftlich schönen Gebiet. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan sei ein erster Schritt dahin. Daher müsse er die Ausweisung ablehnen.

Auf Anfragen von Ratsmitglied Lorenz (FWG) teilt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken mit, ein normales Zelten ohne Aufstellung von Campingwagen o. ä. könne nach Ausweisung des Symbols "Zeltplatz" sicherlich nicht untersagt werden, es be­dürfe nur der Einzelgenehmigung durch die Kreisverwaltung. Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) weist darauf hin, die Zufahrt zu dem Zeltplatz sei nicht gere-

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