An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben die Ratsmitglieder Hannappel (CDU), Lorenz (FMG), Schneider (CDU), Stock (CDU) und Mahl (CDU) nicht teil genommen.
Punkt 2: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Bebauungsplänen für den nicht beplanten Kernbereich der Innenstadt
a) östlicher Teil der Klrchstraße, Großer Markt und westlicher Teil der Ellsabethenstraße
b) östlicher Teil des Kleinen Marktes, vorderer Teil des "Vorderen Rebstockes" und östlicher Teil der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Mall Straße
- Vorlage Nr. 56, Anlage Nr. 1 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, die Verwaltung schlage für den noch unverplanten und weitgehendst von der Innerstädtischen Hauptverkehrszone berührten Bereich die Aufstellung von Bebauungsplänen vor, um Insbesondere eine Beschränkung zur Art der Nutzung der Geschäfte zu regeln. Dies erscheine erforderlich, da erst kürzlich ein Antrag auf Einrichtung einer Splelhalle Im Bereich der geplanten Fußgängerzone vorgelegt wurde. Erfahrungen anderer Städte hätten gezeigt, daß solche Betriebe sich ln vielerlei Hinsicht störend auswirken.
Nach Vorschlag der Verwaltung sollten zwei Bebauungsplanberelche gebildet werden. Die Aufstellung der Bebauungspläne sollte lediglich auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung beschränkt werden. Zur Teilung und Festlegung der Planberelchsgrenzen unterbreitet Bürgermeister Dr. Possel-Dölken folgenden Vorschlag:
a) östlicher Teil der Bahnhofstraße vom Einmündungsbereich Mall Straße bis zum Vorderen Rebstock
b) östlicher Teil des Kleinen Marktes, Großer Markt und östlicher Bereich der Klrchstraße bis zum Einmündungsbereich der Ellsabethenstraße und westlicher Teil der Ellsabethenstraße.
Die Bezeichnung der Bebauungspläne, deren Geltungsbereich ln einer der Beschlußvorlage Nr. 56 beigefugten Plansklzze ausgewiesen Ist (Anlage Nr. 1), wird von der Verwaltung wie folgt vorgeschlagen:
Planberelch A "Östliche Bahnhofstraße"
ig vom 9rz 1985 3. IX
J"gVO/77
n 1985 -FIX
ig vom ml 1985 '. IX
9 vom ni 1985 . IX
[ vom .985 IX
Planberelch B "Altstadt IV".
Ratsmitglied Mldner (SPD) erklärt, seiner Fraktion sei die von der Verwaltung vorgenommene Plangebletselntellung nicht einsichtig. Nach Auffassung der SPD-Fraktlon sollte der von der Verwaltung mit "Altstadt IV" gekennzeichnete Planberelch die Ellsabethenstraße beidseitig erfassen. Darüber hinaus sollte hier auch der obere Teilbereich der Sauertal Straße einbezogen werden. Der Planberelch "Östliche Bahnhofstraße" sollte zudem auch die Burgstraße sowie den Vorderen und Hinteren Rebstock beinhalten.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, der von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag basiere auf dem Gedanken, daß durch diese Planberelchsgrenzen die Bereiche, die von der Hauptverkehrszone erfaßt werden, eine bebauungsplanmäßige Regelung erfahren. Eine zusätzliche Ausweitung des Planberelches könne nicht Insgesamt mit de** Notwendigkeit zur Einschränkung der Nutzungsart begründet werden. Hinzu komme, daß es sich bei den Bereichen Burgstraße, Hinterer Rebstock und überwiegend auch Vorderer Rebstock um reine Mohngebiete handele. Die
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