Akte 
Sitzung 13. März 1985
Entstehung
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Klassifizierung dieser Bereiche sei ausreichend, um Einschränkungen zur bau­lichen Nutzung auszusprechen. Der mit der Aufstellung der Bebauungspläne verfolgte Zweck lasse sich nur in Kerngebieten durchsetzen. Dementsprechend müßten auch die Bebauungsplanbereiche eingegrenzt werden.

Rat und Verwaltung erzielen eine Übereinkunft dahingehend, daß die in der Planskizze dargestellten Planbereiche um folgende Teilbereiche zu ergänzen:

a) östlicher Teil Elisabethenstraße bis zur Stadtmauer

b) Teilbereich Sauertal Straße bis einschließlich Anwesen Heuser

c) Teilbereich des Vorderen Rebstockes bis zum "Trichter".

Daran anschließend werden vom Vorsitzenden folgende Beschlußvorschläge zur Abstimmung gestellt:

1. Der Stadtrat beschließt, für das noch unbeplante Kerngebiet der Innenstadt im Bereich des östlichen Teiles der Bahnhofstraße vom Kleinen Markt bis zur Einmündung Wall Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Gebietsfestsetzung "Besonderes Wohngebiet" mit der Einschränkung, daß Vergnügungsstätten, Bars, Spiel hallen usw. ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Östliche Bahnhofstraße".

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben die Ratsmitglieder Keil (CDU) und Stendebach (SPD) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

2. Für das noch unbeplante Kerngebiet der Innenstadt im Bereich östlicher Teil des Kleinen Marktes, vorderer Bereich des Vorderen Rebstockes (bis zum Trichter), Großer Markt, Teilbereich der Sauertal Straße (bis einschl. Anwesen Heuser), östlicher Bereich der Kirchstraße und die Elisabethenstraße wird ein Bebauungsplan aufgestellt mit der Festsetzung zur Ausweisung eines Kerngebietes mit der Einschränkung, daß Vergnügungsstätten, Bars, Spielhallen usw. nicht mehr genehmigt werden. Der Bebauungsplanbereich erhält die Bezeichnung "Altstadt IV".

Abstimmungsergebnis: einstimmig

An der Beratung und Beschlußfassung haben die Ratsmitglieder Höhn (FWG),

Lorenz (FWG), Schneider (CDU), Stock (CDU) und Wahl (CDU) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

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Punkt 3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Einweihung der Gedenkstätte auf dem Friedhof

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt den in der letzten Ausschußsitzung vereinbarten Termin zur Einweihung der Gedenktafeln in der Friedhofskapelle auf dem Friedhof in Montabaur, Friedensstraße bekannt (Donnerstag, 9. Mai 1985) Die Einweihung soll unmittelbar vor der am gleichen Tage stattfindenden Stadtratsitzung durchgeführt werden.

b) Besuch einer Delegation aus der Partnerstadt Tonnerre

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Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß aufgrund einer von der Stadt ausge­sprochenen Einladung am 19.04.1985 eine Abordnung aus der Partnerstadt Tonnerre in Montabaur eintrifft. An die Ratsmitglieder wird die Bitte

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