Akte 
Sitzung 11. Februar 1985
Entstehung
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vorstellen, dem Planungsbüro Skribbe allein den Auftrag zu erteilen.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) kritisiert, die Verwaltung habe lediglich zwei Honorarangebote eingeholt, obwohl sieben Pläne zur Entscheidung voriiegen.

Dr. Possel-Dölken weist diesen Vorwurf zurück. Man sei davon ausgegangen, daß nicht alle Planungsbüros für eine Auftragserteilung in Frage kommen. Nachdem Ratsmitgiied Friemei (SPD) gleichlautende Bedenken geäußert hat, erklärt Rats­mitglied Kram (CDU), da alle Büros an die Honorarordnung gebunden seien und das Büro Skribbe den Mindestsatz der Zone 4 berechne, könne es kein billigeres Angebot geben. Er spricht sich für eine Auftragsvergabe an das Büro Skribbe aus.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hebt nochmals hervor, eine Negativauslese unter allen Planungsbüros habe dazu geführt, daß letztlich nur noch die Büros Deilmann, Schirmacher und Skribbe für eine Auftragsvergabe in frage kamen. Auf Frage von Ratsmitglied Diehl (CDU) erklärt er, man müsse einen zeitlichen Rahmen zur Fer­tigstellung der Arbeiten festlegen. In diesem Zusammenhang weist er auf Ver­handlungen mit dem Wirtschaftsministerium wegen einer Bezuschussung der Baumaß­nahme hin. Es sei daher möglichst kurzfristig ein Zuschußantrag mit einer groben Planung der Maßnahme zu stellen. Dies erfordere, daß der Sitzungskalender an die Vorlage dieser Planung angepaßt wird.

Ratsmitglied Kram (CDU) ergänzt hierzu,"sowohl das Büro Deilmann als auch das Büro Skribbe hätten ihm gegenüber erklärt, sie seien innerhalb von 4 Wochen in der Lage, die zu erledigenden Arbeiten baureif abzuschließen. Ratsmitglied König (CDU) erklärt, man müsse die Frage der Planung und Gestaltung der Fußgängerzone von der Frage der Durchführung dieser Maßnahme trennen. Es gehe nunmehr nur noch um die Entscheidung, welches Büro zeitlich in der Lage sei, die anstehenden Ar­beiten zu erledigen. Außerdem müsse sichergestellt sein, daß die Wettbewerbsver­gütung auf die Honorarforderung angerechnet wird. Er schlägt vor, den Planungs­auftrag unter diesen Voraussetzungen an das Büro Skribbe zu vergeben.

Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen die Vergabe des Planungsauftrages an das Planungsbüro Skribbe, Münster. Die Auftragsvergabe erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

1. Das Planungsbüro erhält als Honorar den Mindestsatz der Zone 4. '

2. Die Wettbewerbsvergütung in Höhe von 10.000,-- DM wird auf die Honorar­forderung angerechnet.

3. Die Nebenkosten sind zu pauschalieren.

4. Das fertiggestellte Plankonzept ist spätestens in der ersten Märzwoche vorzulegen.

Die Frage einer Vergütung der Büros aus Montabaur für die Teilnahme am Planungs­wettbewerb wird einvernehmlich auf die nächste Ausschußsitzung verwiesen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.

Punkt 11/2: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offeniegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG - Vorlage Nr. 53 -

Der Stadtrat beschließt einstimmig (24 Ja-Stimmen) den Bebauungsplanentwurf "Horresser Pfad" in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird die Offenlage des Planentwurfes einschließlich der Begründung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen.

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