Akte 
Sitzung 11. Februar 1985
Entstehung
Einzelbild herunterladen

18 -

Der Rat hatte am 21.10.1982 beschlossen, im Bereich der Wagnerstraße im Stadtteil Eigendorf den Bebauungsplan "Horresser Pfad" aufzustellen. Die vorgezogene Bürger­beteiligung und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange wurden durchgeführt und die entsprechenden Beschlüsse durch den Rat am 19.10.1983 gefaßt. In dieser Sitzung konnte der Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß noch nicht ge­faßt werden, da das Novellierungsverfahren des Flächennutzungsplanes, in dem dieses Baugebiet dargestellt werden soll, noch nicht soweit fortgeschritten war, als daß das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden konnte. Der jetzige Verfahrensstand der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes läßt es jedoch zu, das Bebauungsplanver­fahren weiter zu betreiben.

Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanvorentwurf "Im Hahn - Erweiterung"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1 + 2 BBauG

3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG

- Vorlage Nr. 54 -

Mit 23 Ja-Stimmen beschließt der Stadtrat den Bebauungsplanvorentwurf "Im Hahn - Erweiterung" in der vorgelegten Form. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, daß der Vorentwurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bau­amt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 13.09.1984 beschlossen, für den Bereich, der umgrenzt wird

*

*

im Norden: im Osten:

im Süden: im Westen:

von der Hohe Straße

von der Wegeparzelle Nr. 5837/2 und dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Hahn" von der Alleestraße von der BahnhofStraße

einen Bebauungsplan aufzustellen und die Kreisplanungsstelle mit der Durchführung der Planungsarbeiten zu beauftragen. Der Bebauungsplan soll Klarheit darüber schaffen, wie die vorhandene und künftige Bebauung in diesem Bereich geregelt werden kann.

Ratsmitglied Stendebach (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlußfassung zu diesem Tagesordnungspunkt mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.

Punkt 11/4: Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Bauland­umlegungsverfahrens "Schul- und Sportzentrum"

- Vorlage Nr. 55 -

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen die Einleitung eines Umlegungsverfahrens für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes "Schul- und Sportzentrum", in welches auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung "Auf der Trabenau" und "In der Bächel" einbezogen sind. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "Schul- und Sportzentrum - Teil I -". Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden:

im Osten: im Süden: im Westen:

durch die Flurstücke 2072 und 2083/3 der Flur 25, Gemarkung Eschelbach

durch die L 313 (Eschelbacher Straße)

durch die Zubringerstraße zum Schulzentrum

durch den Feldweg 2835 der Flur 25, Gemarkung Eschelbach.

vom

3.1985

-P.fX

g vom rz 1985 . IX

ig vom i!985

g vom ni 1985 1 IX

y

j vom n 1985 IX

19