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Um sowohl dem Fußgänger als auch dem Autofahrer die Verkehrsführung zu erleichtern, habe man den Fährverkehr auf geradem Weg durch die Bahnhofstraße geleitet. Um ein zu schnelles Autofahren zu vermeiden, sei eine Unterbrechung aber jederzeit möglich. Durch eine Anordnung von Parkplätzen auf verschiedenen Straßenseiten werde der Blick in die Straße sehr unruhig.
Herr Diehl erachtet es als wichtig, die Anlieger der Bahnhofstraße nach ihren Wünschen bezüglich der Verkehrsführung zu befragen, um diese in die Planung einfließen zu lassen.
Auf Frage von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nach dem Standort des Brunnens antwortet Architekt Wild, im Bereich des Großen Marktes sei ein Brunnen anzubringen, der die Attraktivität des Platzes erhöhen solle. Daher müsse der Brunnen frei zugänglich und als Blickfang von allen Seiten her einsehbar sein. Außerdem sei der Standort des Brunnens als Hinweis auf den historischen Brunnen an gleicher Stelle gedacht.
Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) fragt an, aus welchen Gründen eine Verkehrsführung in der Bahnhofstraße in Richtung Amtsgericht vorgesehen ist. Diese Fahrtrichtung führe zu Schwierigkeiten bei der Linksabbiegung in Richtung Wall Straße. Der Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft Diehl erläutert, die geplante Verkehrsführung solle zu einer stärkeren Auslastung der Tiefgarage führen, da die Autofahrer vor Einfahrt in die Bahnhofstraße an der Tiefgarage vorbeifahren müßten. Eine Verkehrsführung in der umgekehrten Richtung sei aber ebenso praktikabel.
Zur Pflasterung fragt Ratsmitglied Manns (CDU) an, ob aus Gründen der Begehbarkeit und der geringeren Kosten nicht die Verwendung von Kunststeinpflaster zu empfehlen sei. Das Natursteinpflaster im Bereich des Vorderen Rebstockes sei insbesondere für die Damen sehr schlecht zu begehen.
Architekt Brüll antwortet, das Pflaster im Rebstock verfüge über eine unebene Oberfläche und sei nicht richtig verlegt. Das für die Fußgängerzone vorgesehene Pflaster verfüge über eine glatte Oberfläche. Bei richtiger Verlegung bereite die Begehbarkeit keine Schwierigkeiten.
Auf Anfrage von Ratsmitglied Elsner (SPD) erklärt Architekt Brüll, man habe die Begrünung in der Kirchstraße in den Bereichen vorgesehen, in denen keine attraktiven Fassaden verdeckt werden können. Man sollte in diesem Zusammenhang die Anlieger auffordern, für eine zusätzliche Begrünung ihrer Häuser zu sorgen. Architekt Brüll schließt sich der Meinung von Ratsmitglied Schweizer (FWG) an, wonach sich die Einbeziehung des Vorderen Rebstockes in die Fußgängerzone anbiete.
Dr. Possel-Dölken führt aus, man müsse bei einer Einbeziehung des Vorderen Rebstockes den zu- und abfließenden Verkehr des Schlosses im Auge behalten.
Die Abfahrmöglichkeit über den Kleinen Markt müsse für größere Fahrzeuge bestehen bleiben.
^.Plspungsbüro Skribbe, Münster
Der Mitarbeiter Jansen vom Planungsbüro Skribbe erklärt, es sei beabsichtigt, den Durchgangsverkehr über die neue Umgehung im Stadtgebiet fließen zu lassen. Im Bereich der Bahnhofstraße sei noch ein Anliegerverkehr in einem verkehrsberuhigten Bereich notwendig. In der Bahnhofstraße wolle man die Verkehrsberuhigung durch die Versetzung der in beiden Richtungen zugelassenen Fahrstreifen erreichen. Der Vordere Rebstock solle in beiden Richtungen befahren werden.
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