Punkt 11/3: Bebauungsplan "Christches Weiher" - Vorlage Nr. 373
1. Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlaqe
nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Der Rat nimmt Kenntnis von den durch die Eheleute Erich und Anneliese Bender, Di 11 Straße 26, im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen und beschließt, den Anregungen insoweit zu entsprechen, als zwischen Baugebiet und der Weserstraße zwei fußläufige Verbindungen ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen
Ratsmitglied Schneider (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil. Sie nimmt im Zuhörerraum Platz.
2. Zustimmunqs- und Satzungsbeschluß gern. § 10 BauGB, 24 GemO:
Bürgermeister Dr. Posse!-Dölken merkt hierzu an, daß der Zustimmungsund Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO in der heutigen Sitzung nicht gefaßt werden könne, da bezüglich der Planung (laut Nr. 1) die Grundstückseigentümer noch nicht alle gehört wurden, bzw. der Grundstückseigentümer Wolf dagegen Einwendungen erhoben hat. Der Rat nimmt dies so zur Kenntnis.
Punkt 11/4: Kündigung des Beratervertrages mit Herrn Architekten Wild - Antrag der SPD-Fraktion - (Anlage zur Niederschrift)
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt den Antrag der SPD-Fraktion auf fristlose Kündigung des Beratervertrages mit dem Architekten Stefan Wild für die Belange der Altstadtsanierung und eine erneute Ausschreibung zur Diskussion.
Ratsmitglied Widner (SPD) führt zu seinem Antrag folgendes aus:
Das Vorgehen der Stadt müßte vorbildlich, rechtlich einwandfrei und dem Bürger durchsichtig sein, und es müßte eine permanente Durchsetzung von Recht erfolgen.
Den Antrag wird er dann zurückziehen, wenn Architekt Wild erkläre, den Satz "Anders scheint es in Sachen Denkmalschutz fast nicht mehr zu gehen", nicht gesagt zu haben. Es müsse verbindlich geklärt werden, ob Herr Wild, nachdem er von der Ablehnung der Kreisverwaltung informiert war, der Bauherrin dennoch geraten habe, zu bauen. Wenn dies so geschehen sei, dann wäre dies ein Grund für die fristlose Kündigung des Beratervertrages und daher wäre eine erneute Ausschreibung erforderlich.
Anschließend führt er einen Leserbrief der Kreisverwaltung an vom 15.10.1988 aus der Westerwald-Post, wonach Architekt Wild der Bauherrin geraten habe, gegen die Vorschriften zu handeln. Damit sei dieser Mann nicht mehr der richtige Denkmalschutzberater für die Stadt Montabaur.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken merkt dazu an, daß man eine fristlose Kündigung nur dann aussprechen könne, wenn eine schwerwiegende Vertragsverletzung gegenüber der Stadt vorliege. Dies sei hier aber nicht der Fall.

