- 8 -
Der Antrag der SPD-Fraktion habe mit der Tätigkeit der Verwaltung nichts zu tun. Architekt Wild habe nur im Aufträge des Bauherrn und nicht im Aufträge der Stadt gehandelt. Die Verbandsgemeindeverwaltung vertrete ebenfalls die Auffassung, daß rechtlich dieses Vorhaben nicht zu beanstanden sei.
Über den Geschmack könne man natürlich streiten.
Die Frage, warum die Angelegenheit nicht im Ausschuß beraten wurde, betreffe den Problembereich "Geschäft der laufenden Verwaltung/Zuständigkeit des Rates". Mit dem eigentlichen Antrag stehe dies in keinem Zusammenhang.
Ein Grund für eine fristlose Kündigung sei somit nicht gegeben.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) schlägt vor, in den Fällen, in denen Herr Wild in einen Konflikt "Bauherreninteresse/Interesse der Stadt Montabaur" kommen könnte, den Ausschuß einzuschalten.
Ratsmitglied Kram (CDU) führt aus, daß die Verwaltung sensibler geworden sei. Er kann kein Verfehlen von Herrn Wild in diesem Fall feststellen.
^ Dieser war hier nicht als Berater der Stadt tätig. Daher sei kein Grund
^ für eine fristlose Kündigung des Vertrages gegeben. Er kritisiert die
- Untere Denkmalpflegebehörde wegen ihrer mangelnden Entscheidungsfreudig-
keit.
Erster Beigeordneter Dr. Hütte hält die Kritik an der Unteren Denkmalpflegebehörde für unbegründet. Er ist der Meinung, daß es höchste Zeit war, daß die Untere Denkmalschutzbehörde in Montabaur eingegriffen hat.
Ratsmitglied Höhn (FWG) merkt an, daß die Planung der Architektur des Vordaches nicht vom Architekten Wild stamme.
Ratsmitglied Widner (SPD) hingegen hält eine fristlose Kündigung sehr wohl für möglich, da Herr Wild die Bauleitung in diesem Fall hatte. Daß er nicht als Stadtberater tätig geworden sei, sei nicht entscheidend, da er gegen den Geist der Satzung verstoßen habe.
((!& Bürgermeister Dr. Possei-Dölken merkt hierzu an, daß der Sachverhalt in
dem Auszug aus der Westerwald-Post unvollständig sei. Die Kreisverwaltung ^ habe den Antrag der Bauherrin 6 Wochen lang nicht bearbeitet.
Ratsmitglied Kram (CDU) kann ein^Verstoß gegen den Geist der Satzung nicht feststellen.
Ausschußmitglied Widner (SPD) wiederholt nochmals seinen Antrag auf öffentliche Anhörung und stellt dar, was er geklärt haben will:
1. Ist der Satz "Anders scheint es in Sachen Denkmalschutz fast nicht mehr zu gehen" so gefallen?
2. Hat Architekt Wild die Bauherrin informiert von der Absicht der Kreisverwaltung und ihr trotzdem geraten, das Vordach anzubringen?
Ratsmitglied Manns (CDU) sieht in einem solchen Antrag eine Vorverurteilung des Anzuhörenden.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) warnt vor einer Anhörung. Dies komme einem Untersuchungsausschuß gleich. Eine solche Aufgabe habe der Stadtrat aber nicht zu erfüllen und sei rechtlich problematisch.

