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c) Die Verwallung entlang der Weserstraße sowie südlich der Grundstücke 2083/3, 2083/9, 2093/9, 2101/5 und 2101/6 entfällt.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen
Ratsmitglied Schneider (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil. Sie hat daher im Zuhörerraum Platz genommen.
2. Zustimmunqs- und erneuter Offenlegunqsbeschluß nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf unter Einbeziehung der Planänderung zu 1. zu, ebenso den Textfestsetzungen und der Begründung sowie dem Entwurf des Grünordnungslanes und beschließt die (erneute) öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen
Ratsmitglied Schneider (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil. Sie hat daher im Zuhörerraum Platz genommen.
Punkt 11/4: Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"
Vorlage Nr. 354
1. Änderunqsbeschluß nach § 2 Abs. 1 und 4 BauGB:
Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird wie folgt geändert:
Auf den auf der Nordseite der Graf-von-Zeppelin-Straße ausgewiesenen 2 m breiten Bürgersteig wird verzichtet.
2. Zustimmunqsbeschluß:
Der Rat stimmt der Planänderung zu.
3. Verzicht auf die vorqezoqene Bürqerbeteiliqunq nach § 3 Abs. 1 BauGB:
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
4. Offenlegunqsbeschluß nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen
vom
188
IX
388
IX
! VO!
1988
IX
15 -

