Akte 
Sitzung 11. Juli 1988
Entstehung
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§

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Der Stadtrat beschließt daran anschließend:

1. Änderungs-ZErweiterungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert bzw. erweitert:

a) Für den Bereich Ecke Wal1-/Wilhe1m-Mangels-Straße und Steinweg wird das Maß der baulichen Nützung entsprechend der beigefügten Planung neu festgesetzt.

b) Der Planbereich wird um die Grundstücke Wilhelm-Mangels-Straße 25 und 27 sowie Freiherr-vom-Stein-Straße 2 erweitert.

2. Zustimmunqsbeschluß:

Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Verwaltung mit Datum vom 05.07.1988 erstellt wurde.

3. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt

a) die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchzuführen, daß der Planentwurf auf die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

b) das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

Ratsmitglied Schwind (CDU) nimmt an der Beratung und Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil. Er hat deswegen im Zu­hörerraum Platz genommen.

Punkt 11/3: Bebauungsplan- und Grünordnungsplanentwurf "Christches Weiher"

a) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

b) Zustimmungs- und erneuter Offenlegungsbeschluß nach § 3 Abs. 2 BauGB

Vorlage Nr. 352

1. Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat beschließt, die Bedenken/Anregungen des Staatl. Gewerbeauf­sichtsamtes durch folgenden Änderungsbeschluß zu berücksichtigen:

Der Bebauungsplanentwurf wird in folgenden Punkten geändert:

a) Zwischen der Weserstraße und den zu bebauenden Grundstücken wird ein Abstand von 25 m eingehalten.

b) Die öffentlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Flächen werden dieser Planänderung angepaßt.

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vom 388 IX_

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