II.
Öffentliche Sitzung
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, daß gegen den Inhalt der Tagesordnung sowie die Form und Frist der Einladung keine Einwendungen erhoben werden.
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§
Punkt 11/1: Nachtragspläne zum Forstwirtschaftsplan 1988/Stadtwald und Revier Gelbachtal Vorlagen Nr. 327 und 328
Ratsmitglied Bächer (SPD) erklärt, er verweigere seine Zustimmung zu den vorliegenden Beschlußvorlagen. Bei Forstleuten und Biologen sei es umstritten, ob die Düngung des Waldes Erfolg verspreche. Teilweise werde sogar die Auffassung vertreten, daß bei einer solchen Düngung Schäden auftreten können.
I. Beigeordneter Dr. Hütte erklärt, eine Zustandsverbesserung des Waldes durch die Kalkung sei nicht einwandfrei erwiesen. Unbestritten sei jedoch, daß eine Anhebung des ph-Wertes in den oberen Bodenschichten erreicht werde. Dadurch erhoffe man sich eine Vitalisierung der Bestände. Darüber hinaus könne durch diese Kalkung die Qualität des Wassers verbessert bzw. erhalten werden.
Anschließend ergehen folgende Entscheidungen:
Der Stadtrat stimmt dem 1. Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988, der die Düngung des Waldbestandes in verschiedenen Abteilungen vorsieht, zu. Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 75.460,-- DM bei der HHSt. 8550.5180 beschlossen. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 75.460,-- DM erfolgt
a) durch einen Zuschuß des Landes in Höhe von 52.960,-- DM,
b) Mehreinnahmen aus dem Holzverkauf 22.500,-- DM.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
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vom
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vom 388 IX _
; vom L988
Der Stadtrat stimmt dem 1. Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1988, ^
der die Kalkung des Waldbestandes im Forstrevier Montabaur/Gelbachtal vorsieht, zu. Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.000,-- DM bei der Haushaltsstelle 8550.5180 beschlossen. Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 19.000,-- DM erfolgt
a) durch einen Zuschuß des Landes in Höhe von 13.000,-- DM,
b) Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen 6.000,-- DM.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

