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und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen:
1.1 Straßenbauamt Diez:
Die Bedenken werden berücksichtigt.
Der gemäß § 9 Abs. 1 FStrG vorgeschriebene Mindestabstand zur B 49 von mindestens 20 m wird eingehalten. Auf eine Bebauung des östlichen Teiles des Flurstückes 172/3 (Baugrundstück Nr. 4) wird verzichtet; die überbaubare Fläche wird aus dem Plan herausgenommen und statt dessen eine private Grünfläche festgesetzt.
Das bedeutet, daß auch die zu diesem Grundstück führende Erschließungsstraße aus dem Plan herausgenommen wird.
1.2 Verbandsgemeindewerke:
Die Bedenken werden berücksichtigt. In die Textfestsetzung zur Planänderung wird aufgenommen, daß für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung Hebeanlagen vorzusehen sind.
1.3 Eheleute Lehmann, Mondring 18
Die Anregung wird berücksichtigt. An der nördlichen Grenze des Flurstückes 172/2 wird ein 1 m breiter Streifen den Eheleuten Lehmann zu ortsüblichen Preisen veräußert; die überbaubare Fläche wird geringfügig geändert.
2. Der Rat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanes
a) im Bereich der Flurstücke 172/2 und 172/3 und
b) der Aufhebung der Textfestsetzung zur Farbe der Dacheindeckung
zu und beschließt die Planänderung als Satzung gemäß § 10 BauGB,
24 GemO.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
ig vom .1988 3. IX
g vom 1988 . IX
vom
38
rx
Punkt 5: Änderung des Bebauungsplanes "Obere KöppelStraße" rom
Vorlage Nr. 308 ;g
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1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Bedenken und Anregungen der Geschwister Lucia Paffhausen, Boden und Ursula Piroth, Montabaur-Elgendorf und beschließt, diese insgesamt zurückzuweisen.
vom 88
IX
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO die Ratsmitglieder Lorenz (fraktionsloses Mitglied) und Müller (CDU) nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
2. Der Rat stimmt dem Anderungsentwurf nebst Text und Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit Datum vom 02.12.1987 erstellt wurde. Der Rat beschließt die Änderung als Satzung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO.
Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"
Vorlage Nr. 309
1. Der Bebauungsplan "Lindchen" wird wie folgt geändert:
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