Akte 
Sitzung 14. Januar 1988
Entstehung
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und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen:

1.1 Straßenbauamt Diez:

Die Bedenken werden berücksichtigt.

Der gemäß § 9 Abs. 1 FStrG vorgeschriebene Mindestabstand zur B 49 von mindestens 20 m wird eingehalten. Auf eine Bebauung des östlichen Teiles des Flurstückes 172/3 (Baugrundstück Nr. 4) wird verzichtet; die überbaubare Fläche wird aus dem Plan herausgenommen und statt dessen eine private Grünfläche festgesetzt.

Das bedeutet, daß auch die zu diesem Grundstück führende Erschließungs­straße aus dem Plan herausgenommen wird.

1.2 Verbandsgemeindewerke:

Die Bedenken werden berücksichtigt. In die Textfestsetzung zur Plan­änderung wird aufgenommen, daß für eine ordnungsgemäße Abwasserbe­seitigung Hebeanlagen vorzusehen sind.

1.3 Eheleute Lehmann, Mondring 18

Die Anregung wird berücksichtigt. An der nördlichen Grenze des Flur­stückes 172/2 wird ein 1 m breiter Streifen den Eheleuten Lehmann zu ortsüblichen Preisen veräußert; die überbaubare Fläche wird gering­fügig geändert.

2. Der Rat stimmt den Änderungen des Bebauungsplanes

a) im Bereich der Flurstücke 172/2 und 172/3 und

b) der Aufhebung der Textfestsetzung zur Farbe der Dacheindeckung

zu und beschließt die Planänderung als Satzung gemäß § 10 BauGB,

24 GemO.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

ig vom .1988 3. IX

g vom 1988 . IX

vom

38

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Punkt 5: Änderung des Bebauungsplanes "Obere KöppelStraße" rom

Vorlage Nr. 308 ;g

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1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Bedenken und Anregungen der Geschwister Lucia Paffhausen, Boden und Ursula Piroth, Montabaur-Elgendorf und beschließt, diese insgesamt zurückzuweisen.

vom 88

IX

An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO die Ratsmitglieder Lorenz (fraktionsloses Mitglied) und Müller (CDU) nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

2. Der Rat stimmt dem Anderungsentwurf nebst Text und Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit Datum vom 02.12.1987 erstellt wurde. Der Rat beschließt die Änderung als Satzung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO.

Punkt 6: Änderung des Bebauungsplanes "Lindchen"

Vorlage Nr. 309

1. Der Bebauungsplan "Lindchen" wird wie folgt geändert:

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