Akte 
Sitzung 14. Januar 1988
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11 -

1.1 Für den gesamten Geltungsbereich findet die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ln Ihrer geltenden Fassung Anwendung.

1.2 Für die Flurstücke 2101/8 und 2101/5 (tlw.) sowie die südlichen Grund­stückstelle der Flurstücke 2101/6, 2093/9, 2083/9 und 2083/3 wird gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO ein Gewerbegebiet mit folgender Nutzungsein­schränkung festgesetzt:

Zulässig sind:

"Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören sowie Lager­häuser, Lagerplätze und Anlagen gemäß § 8 Abs. 2 Zlff. 2 und 3 sowie Abs. 3 BauNVO".

2. Der Rat stimmt dem Entwurf der Planänderung einschließlich Begründung ln der Form zu, wie er dem Rat ln der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Verwaltung mit Datum vom 06.01.1987 erstellt wurde.

3. Die BürgerbetenIgung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird ln der Form durchge­führt, daß die Planunterlagen auf die Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden können.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Betelllgungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Schneider (CDU) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

Punkt 7: Satzunq über die förmliche Festlequnq des Sanlerunqsqebletes "Altstadt I"

a) 3. einfache Erweiterung - Vorlage Nr. 310

^ Der Rat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des

^ Sanierungsgebietes "Altstadt I - 3. einfache Erweiterung" ln der

vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

b) 4. einfache Erweiterung - Vorlage Nr. 311

Der Rat beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des

Sanierungsgebietes "Altstadt I - 4. einfache Erweiterung" ln der

vorgelegten Form

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Schwind (CDU) wegen Sonderlnteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

Punkt 8: Neuwahl der Ausschußmltglleder Vorlage Nr. 312

1. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der nach genannten Ausschüsse erfolgt

a) ln offener Abstimmung (also durch Handzeichen - § 40 Abs. 5 GemO)

jng vom .1988 P. IX

lg vom 1988 '^IX_

vom

88

IX

)m

;

L

/om

38

:x

vom

88

ML

vom

988

IX

12 -