Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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3- Die KEVAG haftet für alle Schäden/ die infolge der von ihren Unternehmern'oder Beauftragten oder Angestellten ausgeführten Arbeiten oder Einrichtungen oder durch den Betrieb der Euer gieanlagen der KEVAG der Gemeinde oder Dritten zugefügt werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Für"etwaige'Schadensersatzansorüche Dritter au. die Gemeinde .*., hati.dae BEVAG die" Gemeinde.-schadlos.' zu halten.; '* die-. Gemeinde.-.;

darf jedoch derartige* Ansorüche nur mit Zustimmung der KEVAG ..-'^anerkennen oder;.* s lehr über- 3*ie -;...vn rg'le ichen'..-- Dehnt die. ,KEVAG-./k%,: -'die* Zustimmung- ab/* so-- hat die Gemeinde, eineu.etwaigen Prozeß - im Einvernehmen mit der KEYAG,nach deren Anweisungen zu . führen*^._ Die KEVAG '.trägt* in diesem- Falle, alle der Gemeinde d.-v nur' Easd-däilendeulgerichtlichen*iunu/aüBerg*erichtlipheu. Kn*

Kosten­

des. Rechtsstreits..

Von Bauvorhaben, und Arbeiten der* Gemeinde^ durch welche An­lagen der KEVAG gefährdet werden können, hat die Gemeinde die KEVAG. rechtzeitig zu. verständigen - .Die KEVAG ist. alsdann .ver-. /. /nfliohtret.*/ * auf. ' ihre /Ko s.tei. - geeignete, Maßnahmen * zu..* .treffen^ . um -///'"-zu. verhindern/^ dad 'durch,- derartige Maßnahmen.', der.*.Gemeinde - Ah-- lägen./der .KEVAG- beschädigt /werden, p/. ^/v/v

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.^ 'Verden.durch " Verstoß der, Gemeinde- gegen die:, von der PEVA.Gr ge­troffenen. Sicheruugsnaßnahmeu oder durch Michoanwend'Ung. der erforderlichem. Sorgfalt Anlagen der KEPAG beschädigt*, so hat die Gemeinde der KEVAG die der KEVAG durch die. Wiederherstel­lung entstehenden Selbstkosten zu erstachen, soweit die Ge­meinde- geseczlioh. schadenersatzpflichtig ist. ;

pie KEYAG hat die für Arbeiten in Anspruch genommenen Straßen, Brücken 'und Plätze sowie die sonstigen gemeindeeigenen Grund­stücke nach Beendigung der Arbeicen auf ihre Kesten sofort

wieder instandzuseczen 'und innerhalb von 2

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! end:

Schäden zu beseitigen. Bei schuldhafter Verzögerung oder nich ordnungsmäßiger Ausführung der Arbeicen isC die Gemeinde te-

htize, dieselbe^^ au*^ -k

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zu rassen.

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