Unbeschade-t der vorstehend aufge-führten Bestimmungen ist die KEVAG verpflichtet, die bei Abschluß dieses Vertrages vorhandenen Energieanlagen auf ihre Kosten so zu verstärken, daß eine ordnungsmäßige Versorgung aller in diesen Bereich liegenden Abnehmer gewährleistet ist.. * ' . '
. Anlagen _und ''Leitungeh für.die Belieferung. von Sonderabnehmern.. ''fallen-:'-nieht 'unter dioAvor st ehendenKBes'timmungeh/:-'.'*'*-'*'.V ,
-'--' ö:.uVnn-^D,ie' e'lektri s.chen'.Vertai.l.ungsanlageh ^werden jnach .Wahl, - der- KEVAG . -1* 1 als Breil eltung. auf.' Maste. o.der'Geetänge verlegt;.- die.'KB.VAG- -ist
jedoch berechtigt und nach Maßgabe der VBE-Vorschriften sowie
in ..den
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. Bällen^ in .denen...der .Verkehr./dieses geboten ers.cheinen h.-*'-''tv.üäß'tii*gehalt'en^riäudh'lKabe'i ^hnr.'ver'leg3n,ji soweit,, n'idhr-- 'duroh.-re^HMi * entsorechenie'-Verlegung' der Breileitung'der gleiche Erfolg er-,
zielt*werden kann.
111, r*ür die Errichtung^ Unterhaltung 'and Erweiterung der Vertei- lungs'anlagenpgelten. folgende.. Bestimmungen:.'- _ ui... t .-:
'' v .t - üle-lAiilägen sind':* vor 'der *KEVAG-ih' allen.Tellen/ hach -.den*-*'-.*.
u.. / V. '.;, / -- anerkann*teh_ Ke gelh - .der Tec hnikr,'- '. in sbe sonderer-- der,K1EE -Vo r - . -.
'/.*'* - Abschrift en^/so heraus teilen- und du unterhalten, wie. dies, "der
. .. dffentliche . Verkehr,- die öffentliche Sicherheit und' eineA^
------ .. - - ../ ,
ordnungsgemäße, regelmäßige Stromversorg'ung erfordern.
2. Bie KEVAG 'und. die Gemeinde werden sich gegenseitig' über ihr: Planungen bezüglich der Veränderung und Erweiterung, von Anlagen ozw,'Verkehrsräumen 'und den Ausbau von neuem Sied- lungsgeiände möglichst frühzeitig unzerrichmen, um eine Abstimmung dieser Planungen und Ausbauten zu ermöglichen/
In diesem Zusammenhang sind auf jeden Bail die Bestimmungen
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es Bundesbaugesetzes vom 2p* Juni IßcO zu berücksichtigen r der Errichtung von Leitungen 'und Anlagen auf gemei genem Grund und Boden hat die KEVAG die Zustimmung der meinde e.inzuholen und zu diesem Zweck der Gemeinde Pie
u den /erseniag^^. '
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eznzure.cnen. Hat slcr die Gemeinde ^ —
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