Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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Unbeschade-t der vorstehend aufge-führten Bestimmungen ist die KEVAG verpflichtet, die bei Abschluß dieses Vertrages vor­handenen Energieanlagen auf ihre Kosten so zu verstärken, daß eine ordnungsmäßige Versorgung aller in diesen Bereich liegen­den Abnehmer gewährleistet ist.. * ' . '

. Anlagen _und ''Leitungeh für.die Belieferung. von Sonderabnehmern.. ''fallen-:'-nieht 'unter dioAvor st ehendenKBes'timmungeh/:-'.'*'*-'*'.V ,

-'--' ö:.uVnn-^D,ie' e'lektri s.chen'.Vertai.l.ungsanlageh ^werden jnach .Wahl, - der- KEVAG . -1* 1 als Breil eltung. auf.' Maste. o.der'Geetänge verlegt;.- die.'KB.VAG- -ist

jedoch berechtigt und nach Maßgabe der VBE-Vorschriften sowie

in ..den

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. Bällen^ in .denen...der .Verkehr./dieses geboten ers.cheinen h.-*'-''tv.üäß'tii*gehalt'en^riäudh'lKabe'i ^hnr.'ver'leg3n,ji soweit,, n'idhr-- 'duroh.-re^HMi * entsorechenie'-Verlegung' der Breileitung'der gleiche Erfolg er-,

zielt*werden kann.

111, r*ür die Errichtung^ Unterhaltung 'and Erweiterung der Vertei- lungs'anlagenpgelten. folgende.. Bestimmungen:.'- _ ui... t .-:

'' v .t - üle-lAiilägen sind':* vor 'der *KEVAG-ih' allen.Tellen/ hach -.den*-*'-.*.

u.. / V. '.;, / -- anerkann*teh_ Ke gelh - .der Tec hnikr,'- '. in sbe sonderer-- der,K1EE -Vo r - . -.

'/.*'* - Abschrift en^/so heraus teilen- und du unterhalten, wie. dies, "der

. .. dffentliche . Verkehr,- die öffentliche Sicherheit und' eineA^

------ .. - - ../ ,

ordnungsgemäße, regelmäßige Stromversorg'ung erfordern.

2. Bie KEVAG 'und. die Gemeinde werden sich gegenseitig' über ihr: Planungen bezüglich der Veränderung und Erweiterung, von An­lagen ozw,'Verkehrsräumen 'und den Ausbau von neuem Sied- lungsgeiände möglichst frühzeitig unzerrichmen, um eine Abstimmung dieser Planungen und Ausbauten zu ermöglichen/

In diesem Zusammenhang sind auf jeden Bail die Bestimmungen

Vo

es Bundesbaugesetzes vom 2p* Juni IßcO zu berücksichtigen r der Errichtung von Leitungen 'und Anlagen auf gemei genem Grund und Boden hat die KEVAG die Zustimmung der meinde e.inzuholen und zu diesem Zweck der Gemeinde Pie

u den /erseniag^^. '

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eznzure.cnen. Hat slcr die Gemeinde ^

?1an e n der KEV AG

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.er Gemeind

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