Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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Wachsen 3äume, die a'uf Grundstücken der Gemeinde stehen, in. die Leitung hinein, sc ist- es der KEVAG nach'Mitteilung an die Ge- , meinde gestartet, auf ihre Kesten die Zweige dieser Bäume soweit zu. entfernen; als es die Betriebssicherheit der Leitungsanlagen erfordert.- Wird dadurch der Wert- der Bäume wesentlich vermindert, so; hat'-die KEVAG entsprechenden Schadenersatz zu leisten.; -h

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W'- - - - ,h nu- ' - - § .2 *- -e,-' .UhUV-. uh --

.. Be.tr ieb,i Unterhaltung, .inderuusr 'und Erwei-teruns

der Verteiiungsaniagen _..

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.;hh E.^ iDie. -KEllAG ;v.erpf'l'd.cht'et-t"s-i'ch,;L'dfe''-'-für;:h'.in'et'-crdh'ung-^

sorg'ung der -Gerceinde, ihrer Binwchner-und Eetrieoe erforder­lichen Leitungen, und Anlagen mir allem Zubehör zu den in die­sen Vermag vorgesehenen Bedingungen zu errichten,, zu 'unterhal­ten,. erforderlichenfalls zu erweitern und zu betreiben.

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-Zur *Ausdehnüngi*uh.'d-; Erweiterung'''de-r^eiaktriseheu VerteiEungs; "h---;

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; anEa^n..--inne'rhaE'hhder; Gebein deils t-*hi'h-KEVAG'stets-.berechtigt ^j-;

.*V'erpfEiohbe.tt'dag.eg.eu(nur',(( sobald-durch.die,.;festeingegangeneu,. p-i" neuen Anmeldungen- in jedem Jahr .eine- Brutto-einhahme aus'dem - Stromverkaufeihschlh Meß- bzw.- Grundpreise- ih Höhe von .15 % der neuaufzuwe-ndendehAnlagekosten (reine Selbstkosten der - KEVAG) gewährleistet ist'., l'f g

Sollte, diese Mlndestabnanme nicht 'erreich* werden,. ist .die *

KEVAG- ebenfaiis zum Bau der Verteiiungsanlagen verpflichtet, sofern die betreffenden Abnehmer oder ein Dritter sich bereit erklären, einen entsprechenden Baukostenzuschuß an die KEVAG zu zahlen, der jedoch ih keinem Falle höher als oC % der ven der KEVAG aufgewendeten reinen Selbstkosten sein darf.

Ausdehnung und Erweiterungen der Verreilungsaniagen inner­halb der in dem anliegenden Gemeindeplan (Anlage 1) grün einmerrauenen Grenzen b'ung von Zusc

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r KEVAG ohne ^.rha-

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