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Punkt 11/3: Beratung und Beschlußfassung über den neuen Konzessionsvertrag
und die Vereinbarung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Montabaur und der Kevag
Vorlage Nr. 479, Anlage Nr. 1,2 und 3
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt mit, aufgrund eines Antrages der SPD- Fraktion habe er bei der Kevag angefragt, inwieweit ein neuer Konzessionsvertrag Auswirkungen auf die Planung künftiger Wärmekraftkoppelungswerke im Stadtgebiet habe.
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§
Dazu verliest Bürgermeister Dr. Possel-Dölken das als Anlage Nr. 1 beigefügte Schreiben der Kevag vom 19.12.1983. Daraus ergebe sich, daß ein direkter Zusammenhang zwischen dem Konzessionsvertrag und der energiepolitischen Diskussion, die insbesondere für die Stromerzeuger von erheblicher Bedeutung sei, nicht bestehe. Die Errichtung von Wärmekraftkoppelungswerken sei durch den neuen Konzessionsvertrag nicht ausgeschlossen. Es könne in der heutigen Diskussion auch nicht um die Frage gehen, ob die Stadt einmal als Energieerzeuger auftrete und solche Wärmekraftkoppelungswerke errichte. Der Konzessionsvertrag mit der Kevag verbaue diese Möglichkeit nicht.
Weiterhin führt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus, in der Vorlage Nr. 479 sei vermerkt, der neue Konzessionsvertrag beinhalte gegenüber dem bisherigen keine gravierenden Änderungen. Diese Aussage sei dem Grunde nach richtig. Er wolle allerdings eine Änderung nicht unerwähnt lassen. In § 4 Abs. 3 des neuen Konzessionsvertrages (Anlage Nr. 2) sei geregelt, daß bei der Verlegung von Versorgungsleitungen, die von der Stadt veranlaßt würden, die Stadt Montabaur und die Kevag die Kosten je zur Hälfte zu tragen hätten. In den bisherigen Konzessionsverträgen (Anlage Nr. 3) sei eine unterschiedliche Regelung für die Stadt Montabaur in ihren früheren Grenzen (vor der Kommunalreform) und die Stadtteile getroffen. Während im alten Stadtgebiet die Kevag voll die Kosten für Leitungsverlegungen zu tragen hätte, auch wenn dies von der Stadt veranlaßt sei, müßte nach den alten Konzessionsverträgen bei Leitungsverlegungen auf Veranlassung der Stadt in den Stadtteilen die Stadt die Kosten voll tragen. Man hat hier in den Verhandlungen mit der Kevag einen Kompromiß erzielt, der in sich ausgewogen erscheine.
2. Ratsmitglied Bächer (SPD) widerspricht zunächst der Aussage von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, der Abschluß des neuen Konzessionsvertrages verbaue nicht die Möglichkeit, Wärmekraftkoppelungswerke durch die Stadt zu errichten und zu betreiben. Hier bestehe sehr wohl ein enger Zusammenhang zwischen dieser energiepolitischen Diskussion und dem Abschluß des neuen Konzessionsvertrages. Kritisch setzt sich Ratsmitglied Bächer auch mit dem als Anlage Nr. 1 beigefügten Schreiben der Kevag vom 19.12.1983 auseinander. Der Inhalt dieses Schreibens^sei unbefriedigend und für seine Fraktion ein Indiz dafür, daß man mit dem Antrag "auf der richtigen Linie" liege.
Ratsmitglied Bächer berichtet sodann umfassend über den Hintergrund des Antrages seiner Fraktion, die Möglichkeiten der Errichtung von Wärmekraftkoppelungswerken zu untersuchen.
Dazu führt er folgendes aus:
Im März 1979 habe der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Enquetekommission ("zukünftige Kernenergiepolitik") beschlossen. Diese Kommission habe u.a.
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