Akte 
Sitzung 24. November 1983
Entstehung
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I. Beigeordneter Dr. Hütte führt aus, bei der Entscheidung über den Abschluß der Konzessionsverträge sei es um die Gleichbehandlung der Gemeinden im Wester­waldkreis gegangen. Die Stadt Montabaur und einige wenige andere Gemeinden seien in der Vergangenheit gegenüber der Mehrzahl der anderen Gemeinden durch die Zahlung der erhöhten Konzessionsabgabe bevorzugt worden. Die Solidarität mit den anderen Gemeinden im Kreis habe es geboten, der Umlagenerhöhung zuzustimmen.

Wenn von den Sprechern der SPD- und FWG-Fraktion ausgeführt worden sei, die Stadt werde benachteiligt, so müsse man dem entgegentreten.

Die neuen Konzessionsverträge führten zwar nicht zu einer Anhebung der Konzessions­abgabe, benachteilige aber auch die Stadt nicht. Es sei darauf hinzuweisen, daß diese neuen Konzessionsverträge für die Stadt durchaus auch von Nutzen sein könnten. Der bestehende Konzessionsvertrag wäre im Jahr 198? ausgelaufen. Es sei fraglich, ob zu diesem Zeitpunkt nochmals eine Konzessionsabgabe in dieser Höhe vereinbart werden könnte. Als Kreistagsmitglied habe er sich der Notwendigkeit nicht ver­schließen können, einen Ausgleich für die Mindereinnahmen, die dem Kreis infolge der neuen Konzessionsverträge entstehen, zu schaffen. Er persönlich habe sich auch gegen eine Umlagenerhöhung rückwirkend ab 01.01.1983 gewehrt und nach Alternativen gesucht. Als aber deutlich gemacht worden sei, daß es an vertret­baren Alternativen fehle, habe er seine Bedenken zurückgestellt und der Umlagen­erhöhung zugestimmt.

Ratsmitglied Widner (SPD) entgegnet auf den Hinweis, der Konzessionsvertrag mit der Kevag wäre 198? abgelaufen, und dann hätten möglicherweise nur schlechtere Bedingungen ausgehandelt werden können, diese Möglichkeit sei nicht erwiesen.

Die finanziellen Mehrbelastungen der Stadt durch die höhere Kreisumlage sei im gegenwärtigen Zeitpunkt jedenfalls belegt. Wenn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken anführe, daß andere Kreise höhere Umlagesätze hätten, müsse man dem entgegenhalten, daß die Höhe des Umlagesatzes nicht in allen Kreisen zu gleich hohen Einnahmen führe. Der Westerwaldkreis erziele angesichts der Wirtschaftskraft des hiesigen Raumes mit den relativ niedrigen Umlagesätzen beträchtliche Einnahmen, während andere Kreise mit höheren Umlagesätzen niedrigere Einnahmen hätten.

Der Kreishaushalt lasse es - so Ratsmitglied Widner - durchaus zu, die Minder­einnahmen auch ohne Umlagenerhöhung zu verkraften. Er verweist in diesem Zusammen­hang auf die Ausführungen des Kreistagsmitgliedes Knesen (Bürgermeister der Stadt Höhr-Grenzhausen), der im Kreistag Alternativen aufgezeigt habe.

^ Ratsmitglied Lorenz (FWG) verweist darauf, daß es auf der Vertragsfreiheit der

, Partner beruhte, wenn die Stadt höhere Konzessionsabgaben erzielte als andere

# Gemeinden. Diese höheren Konzessionsabgaben seien die Gegenleistung für die Auf-

^ gäbe des früheren städt. Elektrizitätswerkes gewesen.

Ratsmitglied Teves (FWG) äußert rechtliche Bedenken gegen die rückwirkende An­hebung der Kreisumlage ab 01.01.1983. Ratsmitglied Marx (FDP) spricht sich dafür aus, im Widerspruchsverfahren die Rechtmäßigkeit der Umlagenerhöhung prüfen zu lassen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen:

Der Stadtrat von Montabaur ermächtigt und beauftragt seinen Bürgermeister, gegen den zu erwartenden Änderungsbescheid der Verwaltung des Westerwaldkreises über die Kreisumlage für das laufende Haushaltsjahr Widerspruch einzulegen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterstreicht, daß mit dieser Entscheidung zunächst nur der Auftrag erteilt sei, Widerspruch zu erheben. Über die Frage, ob nach dem Widerspruchsverfahren auch Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden soll, sei vom Stadtrat zu gegebener Zeit gesondert zu entscheiden. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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g vom 1983 VilZ