Akte 
Sitzung 24. November 1983
Entstehung
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erinnert Ratsmitglied Kram an die Erschließung des Baugebietes "Alter Galgen".

Mit der von der SPD-Fraktion beantragten Erhebung des Widerspruches mache sich die Stadt keine Freunde, sondern schaffe neue Ressentiments.

Im Kreistag habe es zu der Erhöhung der Kreisumlage nur die Alternative ge­geben, die Kreditaufnahme zu erhöhen oder die Ausgaben zu vermindern. Die Erhöhung der Kreditaufnahme sei angesichts des Kreditbedarfes von 8.000.000,-- DM nach Auffassung der Mehrheit des Kreistages mit den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung nicht vereinbar gewesen. Der zweite Weg (Ausgabeneinsparungen) hätte u. U. gerade die Stadt Montabaur nachteilig treffen können, etwa durch die Verschiebung des Baues der Dreifachturnhalle.

Ratsmitglied Kram erklärt, von den Vertretern des Kreises sei bereits signalisiert worden, nach der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes im kommenden Jahr die Umlagesätze wieder zu senken. Gleiche Absichten bestünden auch auf der Ebene der Verbandsgemeinde.

Ratsmitglied Schweizer erklärt für die FWG-Fraktion zunächst, durch den zuvor nicht mit der erforderlichen Mehrheit angenommenen Antrag, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, habe man erreichen wollen, daß zunächst die Aus­wirkungen der neuen Konzessionsverträge mit der Kevag und die beabsichtigte Übernahme der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen durch die Verbands­gemeinde geprüft werden könnten. Die FWG-Fraktion wehre sich dagegen, daß die Stadt eine der wenigen Gemeinden sei, die nach den neuen Verträgen nicht besser gestellt und durch die erhöhte Umlage zusätzlich belastet werde. Die Stadt müsse das Recht haben, sich gegen die Umlagenerhöhung zu wehren. Deshalb stimme man dem Antrag der SPD-Fraktion zu.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken entgegnet zunächst auf die Aussagen von Rats­mitglied Schweizer, wenn auch die neuen Konzessionsverträge Ursache für die Anhebung der Kreisumlage seien, bestehe zwischen dem Abschluß der neuen Kon­zessionsverträge zwischen der Kevag und der Stadt und dem Antrag der SPD-Fraktion, die Kreisumlagenerhöhung anzufechten, nicht unbedingt ein direkter Zusammenhang. Ein solcher Zusammenhang sei zwar auf der Ebene des Kreises zu erkennen, nicht aber auf der Ebene der Stadt. Von daher sei es ohne weiteres möglich, über den SPD-Antrag schon zum jetzigen Zeitpunkt abzustimmen.

Zum Antrag der SPD-Fraktion führt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken aus, der Kreis erhöhe rückwirkend ab 01.01.1983 die Kreisumlage um 0,5 %, um die Deckungs­lücke, die durch die neuen Konzessionsverträge entstanden ist, zu schließen.

Man könne dem Kreis das Recht nicht bestreiten, die Mindereinnahmen, die durch die im Einvernehmen mit den Gemeinden ausgehandelten Konzessionsverträge ent­stehen, durch die Umlagenerhöhung auszugleichen. Wenn dem Kreis in der Ver­gangenheit die Einnahmen aus den Konzessionsverträgen nicht zugeflossen wären, so hätte der Kreis unbestreitbar auch schon zu einem früheren Zeitpunkt eine höhere Kreisumlage erheben können.

Nach seiner Einschätzung habe ein Widerspruch gegen die Erhöhung der Kreisum­lage keine Aussicht auf Erfolg. Die Festsetzung der Umlagesätze sei eine politische Entscheidung des Kreistages. Der Gesetzgeber habe dazu dem Kreistag ein weites Ermessen eingeräumt. Die Ermessensentscheidung eines politischen Gremiums unterliege nach ständiger Rechtsprechung auch nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Der Umlagesatz von 26,5 % halte sich durchaus noch im Rahmen der durchschnittlichen Umlagesätze. In anderen Kreisen seien wesentlich höhere Umlagen festgesetzt. Nach dem Finanzausgleichgesetz sei die Umlagen­festsetzung erst dann genehmigungspflichtig, wenn der Umlagesatz 30 % übersteige. Das 0VG Rheinland-Pfalz habe in einem Prozeß sogar einen Umlagesatz von 46 % als rechtmäßig angesehen. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken appelliert an den Stadtrat, die Beziehungen zum Kreis nicht durch einen Rechtsbehelf zu belasten, dem aller Voraussicht nach keine Erfolgsaussichten eingeräumt werden könnten.

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g vom 1983 VIII

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