Die Bescheinigung des Finanzamtes darf nicht älter als 6 Monate sein. Bel Vergabe eines Auftrages an einen Generalunternehmer (Auftragnehmer) Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht nur von diesem, sondern auch von den Machunternehmern (Subunternehmern) anzufordern.
Bei bekannten Firmen kann auf die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung verzichtet werden.
Bereits bei der Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, daß der Zuschlag nur einem Bewerber erteilt wird, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
(3) Die Verwaltung kann bei allen Ausschreibungen von den Bietern eine Erklärung darüber verlangen, daß der Unternehmer für diese Lieferungen oder Leistungen keine Kartellabreden, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in dieser Richtung getroffen hat oder treffen wird.
(4) Für den Fall der Abgabe einer unrichtigen Erklärung nach Abs. 2 und 3 kann die Verbandsgemeinde sich Vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten. Ferner können Unternehmer, die derartige unrichtige Erklärungen abgegeben haben, sowie Unternehmer, die mangelhafte Lieferungen oder Leistungen erbracht haben, zunächst für mindestens 2 Jahre von Lieferungen und Leistungen ausgeschlossen werden. Für den Fall eines Verstoßes gegen Abs. 3 kann ferner neben einem evtl. Schadenersatz eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. der angebotenen Summe ausbedungen werden.
§ 5
Gewährleistung der Auswahlmöglichkeit
(1) Wenn bei öffentlichen Ausschreibungen aus irgendwelchen Gründen zu befürchten ist, daß die Zahl der Angebote für eine ausreichende Auswahl zu gering sein wird, sollen während der Ausschreibungsfrist leistungsfähige Unternehmer zur Mitbeteiligung aufgefordert und evtl, auch die Ausschreibungsunterlagen an diese übersandt werden.
(2) Gehen bei beschränkten oder öffentlichen Ausschreibungen nur ein oder zwei Angebote ein, so ist die Ausschreibung in der Regel wegen mangelnder Auswahlmöglichkeit aufzuheben und neu auszuschreiben, wobei ggfl. die Ausschreibungsart zu wechseln ist.
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§ 6 -
Erteilung des Zuschlags
(1) Der Zuschlag soll dem Bieter erteilt werden, der das annehmbarste Angebot abgibt. Neben dem niedrigsten Angebotspreis sind bei der Zuschlagsentscheidung u. a. auch die technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
(2) Es ist nicht zulässig, auswärtige Bewerber trotz offensichtlich günstigerer AngeDOte grundsätzlich auszuschließen und unberücksichtigt zu lassen. Das Merkmal "ortsansässig" darf bei der Bewertung der Preise keine Rolle spielen. Bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes sind jedoch solche Wirtschaft liehen Vorteile zu berücksichtigen, die sich aus der örtlichen Nähe des einhaj) mischen Bewerbers gegenüber auswärtigen Bewerbern ergeben, z. B. Vorteile bei^ der Vertragsabwicklung, Kundendienst, vereinfachte Reklamationsmöglichkeiten und Abstellung von Mängeln. Werden solche Gründe bei der Zuschlagsvergabe berüc sichtigt, dann sind sie von der Verwaltung aktenkundig zu machen.
§7 . !
Nachtragsaufträge für Bauleistungen ;
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Nachtragsaufträge bei Bauleistungen, die sich aus Änderungen der Massen oder der ; Ausführungsart während der Bauzeit ergeben, können freihändig erteilt werden. i Soweit für die Vergabeentscheidung der Haupt- und Finanzausschuß zuständig war, i'Jtj kann die Verwaltung über Machtragsaufträge entscheiden, wenn sie innerhalb des J betreffenden Gewerkes 5 v. H. der zunächst festgelegten Auftragssummen nicht ' überschreiten und diese Mehrkosten ohne Schwierigkeiten durch entsprechende Einsparungen bei anderen Gewerken oder aus der im Kostenvoranschlag für Unvorhergesehenes bereitgestellten Summe gedeckt werden können.
§ 8
Vergabe von Gemeinschaftsaufträgen verschiedener Baulastträger j
Sollen Bauvorhaben ausgeführt werden, für die verschiedene Baulastträger zuständig! sind, so ist eine gemeinsame Ausschreibung und Vergabe anzustreben. Die Rechte und! Pflichten der beteiligten Baulastträger sind_durch öffentlich-rechtliche Vereinba-j rung zu regeln. Sie bedarf der Schriftform. !

