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Forstamtsrat Reifenberger geht sodann auf die Diskussion über die hohen Mildschäden durch das Rotwild ein. In diesem Zusammenhang setzt er sich kritisch mit der Forderung auseinander, den Rotwildbestand durch Abschuß zu verringern, um so zu einer Reduktion der Mildschäden zu kommen. Er erläutert, für Jungbestände seien je nach Holzart über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren Schäl - Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Zahl des vorhandenen Rotwildes sei allenfalls maßgeblich für die Zeit, die es dauere, bis ein Bestand total geschädigt sei.
Schäl Schutzmaßnahmen seien daher auch bei geringem Rotwildbestand erforderlich, überdies zahlten die Jagdpächter durch die Wuldschadenpauschale die Kosten, die für Schäl Schutzmaßnahmen entstehen. Reifenberger erläutert sodann, bei einer zu starken Verringerung des Rotwildbestandes bestehe die Gefahr, daß sich die Jagdreviere auf der Montabaurer Höhe nicht mehr verpachten lassen. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, daß die Einnahmen aus der Jagdpacht für den Stadtwald nur unwesentlich unter den Einnahmen aus der Waldbewirtschaftung liegen. Der dreimalige Pächterwechsel innerhalb von 5 Jahren in einem Revierteil sei - so Reifenberger - Indiz für diese Probleme, die bei der Jagdverpachtung auftreten können.
Im Zusammenhang mit der Wildhege sei die Öffnung des Waldes für Jedermann ein großes Problem. Spaziergänger, die quer durch die Dickung streifen, Reiter,
Jogger, Volkswanderungen großen Stils, Skilangläufer, Pilzsucher und Koppelbe- sucher verwandelten den Wald heute Tag und Nacht nahezu in einen Rummelplatz.
Die Gefahr gehe nicht vom Wanderer oder Jogger, der sich auf den befestigten Waldwegen halte, aus, sondern von denen, die diese Wege verlassen.
Breiten Raum in den Ausführungen von Forstamtsrat Reifenberger nimmt der Bericht über die Waldschäden durch Umwelteinflüsse ein. Er berichtet, die Schäden seien vor einigen Jahren erstmals im Schwarzwald und im Bayrischen Wald beobachtet worden. Sie hätten sich durch eine Vergilbung der Nadeln und anschließendes Absterben der Bäume geäußert. Insbesondere die Fichte sei zunächst betroffen gewesen. In benachbarten Ländern seien diese Symptome schon länger beobachtet worden. In der CSSR seien heute bereits tausende ha Wald völlig abgestorben. Im Stadtwald Montabaur zeigten sich die ersten Schäden im vergangenen Winter durch einen vermehrten Nadel - ausfall und das Abbrechen kleinerer Aste bei den Fichten. Im Laufe dieses Jahres sei eine Vergilbung der Fichtennadeln und ein Lichterwerden der Kronen auch bei der Buche und der Lärche festgestellt worden. Die Ursachen wurden in der öffentlichen Diskussion auf den sogenannten "sauren Regen" zurückgeführt, aber auch andere Umweltbelastungsstoffe (Schwefeldioxid, Stickoxide, Chlor- und Fluorverbindungen,
Ozone usw.), die erst in Verbindung miteinander proportional erhöhte Werte schaffen, fugten den Wäldern Schaden zu. Dabei müsse man Nah- und Fernimmisionen unterscheiden. Als Nahimmissionsschäden seien die Schäden in den Wäldern rings um das Kannenbäckerland einzustu^en.
Auch in der Forstwirtschaft gebe es heute noch einige, die sich schwer damit tun, die Schäden und ihre Ursachen objektiv zu beurteilen. Im Stadtwald von Montabaur gebe es Bestände, die noch völlig gesund sind. Dies dürfe aber nicht dazu führen, die Situation zu bagatellisieren. Im August 1983 sei bundesweit die erste umfassende Erhebung der Waldschäden durchgeführt worden. Dazu wurde mit einem Raster von 600 x 600 m jeweils ein Fixpunkt im Revier festgelegt. Im Forstrevier Montabaur seien 31 Fixpunkte festgelegt worden. Um einen Fixpunkt seien jeweils die 10 nächst- liegenden Bäume gekennzeichnet und nach Schadensklassen eingestuft worden. Dabei sei man von folgenden Schadensklassen ausgegangen:
Schadensklasse 0 = ohne sichtbare Schäden,
weniger als 10% Nadel- oder Blattverlust,
Schadensklasse 1 = leichte Schäden, (10 - 25% Nadel- oder Blattverlust),
Schadensklasse 2 = mittlere Schäden (25 - 60% Nadel- oder Blattverlust),
Schadensklasse 3 = starke Schäden (mehr als 60% Nadel- oder Blattverlust).
Bei den Untersuchungen habe man weiter differenziert zwischen bis zu 60jährigen Beständen und über 60jährigen Beständen.
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.9 vom 1983
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