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Punkt H/11:
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Bericht der Revierbeamten zum Zustand des Stadtwaldes
Bei diesem Punkt nehmen die Revierbeamten im Stadtwald, Forstamtsrat Reifenberger
und Forstamtmann Velten an der Sitzung teil.
Die beiden Revierbeamten berichten Uber den Zustand des Stadtwaldes.
1. Forstamtsrat Reifenberger führt dazu folgendes aus:
Der Stadtwald hat eine Größe von 1.330 ha, d.h. rd. 30% der Gemarkungsfläche von Montabaur ist bewaldet. Die Stadt ist nicht nur größter Maidbesitzer im Westerwald, sondern gehört auch zu den waldreichsten Gemeinden in Rheinland- Pfalz. Rund 60% der Fläche des Stadtwaldes ist mit Laubholz bestockt. Davon nimmt die Buche mit 50% den größten Anteil ein. In der mit Nadelholz bestockten Fläche (40% des Stadtwaldes) kommt die Fichte am häufigsten vor (30% der Nadelholzfläche).
80% der Fläche des Stadtwaldes liegt auf der Montabaurer Höhe (zwischen B 49 bis zum Hillscheider Stock, Koppel und Kreisstraße Eigendorf - Baumbach).
Die Restfläche (20%) liegt im Gelbachtal im Bereich zwischen Ettersdorf bis Eschelbach. Der Stadtwald ist zwei Forstrevieren zugeordnet, dem Forstrevier Montabaur und dem Forstrevier Gelbachtal.
Im Forstrevier Montbaur ist ein kommunaler Revierleiter eingesetzt, das Forstrevier Gelbachtal wird von einem staatlichen Forstbeamten verwaltet. Bei dem kommunalen Forstbeamten ist die Stadt Anstellungskörperschaft, der Bürgermeister der Stadt Dienstvorgesetzter, und der Forstamtsleiter kann fachliche Weisungen erteilen. Beim staatlichen Revierbeamten ist das Land Anstellungskörperschaft und der Forstamtsleiter Dienstvorgesetzter.
1967 hat sich die Stadt entschieden, für das Forstrevier Montabaur einen eigenen Forstbeamten einzustellen. Die Personal kosten für den staatlichen Forstbeamten werden letztlich auch von der Stadt getragen, weil sie in Höhe dieser Personal kosten Betriebskostenbeiträge an das Land abführen muß.
Zur Entstehungsgeschichte der Waldungen auf der Montabaurer Höhe bemerkt Forstamtsrat Reifenberger, daß schon seit dem frühen Mittelalter den Bewohnern aus 25 Gemeinden des Kirchspiels Montabaur die Holznutzung in einem Gebiet, das mit Marken abgegrenzt war, zustand. Die Stadt Montabaur übte damals das Obermärker Recht aus, hatte also die forstlichen Maßnahmen zu bestimmen. Dieser Zustand führte zu Streitigkeiten, da die einzelnen Gemeinden teinen eigenen Wald besaßen und auf Eigentum daran drängten. Die Verhandlungen zogen sich über Jahrzehnte hin und wurden 1818 erfolgreich abgeschlossen. Die Teilung der Markwälder wurde durch eine Kommission der herzoglichen Regierung im Rathaus zu Montabaur vollzogen. Der Flächeninhalt des Markwaldes betrug nach Vermessung des damaligen Oberförsters Nathan 10.530 Morgen und 88 Ruten. Die Stadt Montabaur erhielt damals zusammen mit der Gemeinde Horressen vorab 205 Morgen und 52 Ruten an Waldfläche zugeteilt, mußte gleichzeitig aber ihr Obermärker Recht aufgeben. Die restlichen Flächen wurden gleichmäßig auf die 25 Gemeinden nach der Zahl der Feuerstellen in den einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Diese zugeteilten Markwaldungen wurden Eigentum der Gemeinden und stehen in deren Eigentum bis heute.
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