Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
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1. Aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth sollen folgende Grundstücke ausge­gliedert und der Gemarkung der Stadt Montabaur zugeordnet werden:

Flur 40,

Nr.

4427/2 =

36 m2

Nr.

3683/1 =

356 m2

Nr.

Nr.

3683/3 =

4427/3 =

433 m2 139 m2

(in der Anlage schraffiert)

Nr.

3683/2 =

2.578 m2

Flur 9,

Nr.

4167/2 =

25 m2

Nr.

968/1 =

60 m2

3.627 nf

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2. Aus dem Gebiet der Stadt Montabaur werden folgende Grundstücke ausgegliedert und in die Gemarkung Heiligenroth eingemeindet:

Flur 34, Nr. 5275/1 Nr. 5276/1 Nr. 5283 Nr. 6080

2.431 nf 374 nf

1.047 m2 (in der Anlage kariert) 85 m2

3.937 m2

3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung durch die Orts- meinde Heiligenroth bei der Kreisverwaltung die Gebietsänderung zu beantragen.

4. Die Stadt Montabaur erwirbt von der Ortsgemeinde Heiligenroth das Eigentum an den Grundstücken

Flur 40, Nr. 3683/3 = 433 m2

Nr. 4427/3 = 139 m2

Flur 9, Nr. 4167/2 = 25 m2

597 m2

Zum Ausgleich dafür übereignet die Stadt Montabaur der Ortsgemeinde Heiligenroth das Grundstück

Flur 34, Nr 5287 = 663 m2 und die

Wegeparzelle Nr. 6080 = 85 m2

748 m2

Ein Wertausgleich erfolgt nicht.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den notariellen Tauschvertrag und den Eigentumsübergang in die Wege zu leiten. Die Kosten trägt die Stadt Montabaur.

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Hinweis:

Da Forstamtmann Velten nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 11/10 noch nicht anwesend ist, wird der Tagesordnungspunkt 11/12 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) vorgezogen.

Punkt 11/12: Bekanntgaben, Anfragen

1. Ratsmitglied Roßbach kritisiert erneut, daß im Bereich der Kreuzung Koblenzer Straße/Peterstorstraße die Ampelmaste in der Bürgersteigfläche stehen. Mit diesem Zustand könne er sich nicht abfinden. Der Bürgersteig sei ohnehin schmal. Insbe­sondere in der Peterstorstraße sei es nicht möglich, mit einem Kinderwagen den Ampelmast zu passieren, ohne auf die Fahrbahn fahren zu müssen.

Nach längerer Diskussion über diesen Sachverhalt (der letzten Aussage von Rats­mitglied Roßbach wird widersprochen) wird vereinbart, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ausschußsitzung zu setzen und dazu einen kompetenten Vertreter des Straßenbauamtes Diez einzuladen.

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