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1. Aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth sollen folgende Grundstücke ausgegliedert und der Gemarkung der Stadt Montabaur zugeordnet werden:
Flur 40,
Nr.
4427/2 =
36 m2
Nr.
3683/1 =
356 m2
Nr.
Nr.
3683/3 =
4427/3 =
433 m2 139 m2
(in der Anlage schraffiert)
Nr.
3683/2 =
2.578 m2
Flur 9,
Nr.
4167/2 =
25 m2
Nr.
968/1 =
60 m2
3.627 nf
w
2. Aus dem Gebiet der Stadt Montabaur werden folgende Grundstücke ausgegliedert und in die Gemarkung Heiligenroth eingemeindet:
Flur 34, Nr. 5275/1 Nr. 5276/1 Nr. 5283 Nr. 6080
2.431 nf 374 nf
1.047 m2 (in der Anlage kariert) 85 m2
3.937 m2
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, nach Zustimmung durch die Orts- meinde Heiligenroth bei der Kreisverwaltung die Gebietsänderung zu beantragen.
4. Die Stadt Montabaur erwirbt von der Ortsgemeinde Heiligenroth das Eigentum an den Grundstücken
Flur 40, Nr. 3683/3 = 433 m2
Nr. 4427/3 = 139 m2
Flur 9, Nr. 4167/2 = 25 m2
597 m2
Zum Ausgleich dafür übereignet die Stadt Montabaur der Ortsgemeinde Heiligenroth das Grundstück
Flur 34, Nr 5287 = 663 m2 und die
Wegeparzelle Nr. 6080 = 85 m2
748 m2
Ein Wertausgleich erfolgt nicht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den notariellen Tauschvertrag und den Eigentumsübergang in die Wege zu leiten. Die Kosten trägt die Stadt Montabaur.
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Hinweis:
Da Forstamtmann Velten nach Beendigung des Tagesordnungspunktes 11/10 noch nicht anwesend ist, wird der Tagesordnungspunkt 11/12 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) vorgezogen.
Punkt 11/12: Bekanntgaben, Anfragen
1. Ratsmitglied Roßbach kritisiert erneut, daß im Bereich der Kreuzung Koblenzer Straße/Peterstorstraße die Ampelmaste in der Bürgersteigfläche stehen. Mit diesem Zustand könne er sich nicht abfinden. Der Bürgersteig sei ohnehin schmal. Insbesondere in der Peterstorstraße sei es nicht möglich, mit einem Kinderwagen den Ampelmast zu passieren, ohne auf die Fahrbahn fahren zu müssen.
Nach längerer Diskussion über diesen Sachverhalt (der letzten Aussage von Ratsmitglied Roßbach wird widersprochen) wird vereinbart, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Ausschußsitzung zu setzen und dazu einen kompetenten Vertreter des Straßenbauamtes Diez einzuladen.
vom
383
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g vom 1983 VIII
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