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Nach § 8 Abs. 2 BBauG seien Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Baugebiet "Horresser Pfad" sei im gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde nicht ausgewiesen. Das Novellierungsverfahren, in dem dieses Baugebiet dargestellt werden soll, sei noch nicht soweit gediehen, daß das Bebauungsplanverfahren jetzt weiter betrieben werden könne.
Punkt 11/9: Vorlage Nr. 465, Anlage Nr. 7
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich östlich der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
1. Im Bereich östlich der Auerhahnstraße, der begrenzt wird
im Norden: von der Wegeparzelle Nr. 2407/2,
im Osten: von der Grabenparzelle Nr. 2412,
im Süden: von der Wegeparzelle Nr. 21/2411,
im Westen: von der Auerhahnstraße,
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Feldchen".
3. Mit den Planungsarbeiten wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/10: a) Vorlage 466, Anlage Nr. 8
Zustimmung der Stadt zur Grenzregulierung zwischen Montabaur (Wirzenborn), Heiligenroth und Großholbach im Rahmen der Flurbereinigung
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt der Grenzregulierung zwischen der Stadt Montabaur (Stadtteil Wirzenborn), der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Ortsgemeinde Großholbach im Rahmen der Flurbereinigung Großholbach entsprechend dem Vorschlag des Kulturamtes Westerburg vom 11.08.1983 zu.
b) Vorlage 467, Anlage Nr. 9
Gebietsaustausch zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Stadt Montabaur und Tausch von Grundstücksflächen (Wiederholung des Beschlusses vom 22.09.1983)
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt folgendem Austausch von Gebietsteilen zwischen der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth zu:
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