Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
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2. Kulturamt Westerburg (Schreiben vom 29.08.1983; Az.: 4-50.20/Elgendorf)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

a) Die Anregung, im Bereich der Flurstücke Nr. 98/1 und 251/1 eine Zuwegung auszuweisen, wird nicht berücksichtigt, weil es sich bei den Flurstücken Nr. 251/1 um eine Grabenparzelle handelt und das Flurstück Nr. 98/1 durch die Wagnerstraße erschlossen wird.

b) Der Anregung, eine Zuwegung an der Westseite der Flurstücke Nr. 176 bis Nr. 189 auszuweisen, wird entsprochen, indem der Geltungsbereich des Be­bauungsplanes im westlichen Teil um eine 4 m breite Fläche der Grundstücke 176 bis 189 erweitert wird und ein "Grunddienstbarkeitsweg" ausgewiesen wird.

3. KEVAG Koblenz (Schreiben vom 15.08.1983; pks-wag-ze)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Die Anregung der KEVAG, im östlichen Teil des Betriebsgrundstückes der Firma Hapack/Hasdenteufel die vorhandene Betonmaststation im Bebauungsplan auszuweisen und eine 20 kV-Freileitung mit einem 15 m breiten Schutzstreifen im Bebauungs­plan nachrichtlich darzustellen, wird berücksichtigt.

4. Bedenken und Anregungen

der Firma Hapack (Schreiben vom 24.08.1983; Az.: hd/Da), der Handwertkskammer Koblenz (Schreiben vom 05.09.1983; Az.: des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Koblenz (Schreiben vom Az.: 3-143-911. 6-375/83 wie/kr)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

di-rf) und 22.08.1983;

Aufgrund der von den o.g. Stellen und dem von der Planung betroffenen Grund­stückseigentümer vorgetragenen Bedenken, daß von den betrieblichen Anlagen der Firma Hapack/Hasdenteufel Lärm und Staubeinwirkungen ausgehen und bei der vorgesehenen Ausweisung der Grundstücke Nr. 176 bis 189 sowie 98/1, 98/2 als Mischbauflächen die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden können, beschließt der Stadtrat, die Bedenken und Anregungen in folgender Form zu berücksichtigen:

1. Neben dem Flurstück 73/1 (Betriebsgelände der Firma Hapack/Hadenteufel) werden auch die Flurstücke Nr. 176 bis 184 und 185 (teilweise) als Gewerbe­gebiet (§ 8 BauNVO) ausgewiesen.

2. Für die Grundstücke Nr. 185 (teilweise) bis 189/2 sowie 98/4 und 98/6 wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GE/E) ausgewiesen mit folgender Text­festsetzung:

"Zulässig sind: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie die in § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO genannten Wohnungen".

Zum weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens bemerkt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daß die ursprünglich in dieser Sitzung vorgesehenen weiteren Entscheidungen (Zustimmungsbeschluß, Offenlegungsbeschluß) nicht gefaßt werden können.

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9 vom 1983 . VIII

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