Bezeichnung
verlaufend von bis
Rödernweg II (Bürgersteige)
Schuberstraße
(Bürgersteige)
Einmündung Weststraße - Einmündung Schubertstraße einerseits /
Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits
Einmündung Rödernweg bis Wendehammer und Wegeparzelle Nr. 171
Weststraße Einmündung Rödernweg -
(einseitiger Bürgersteig) Einmündung Köppelstraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.9.1983.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erinnert an eine frühere Anregung, den Fußweg zwischen Schubertstraße und Köppelstraße durch eine Schranke zu sperren.
Die Verwaltung sagt dies zu.
Punkt 11/7: Vorlage Nr. 462, Anlage Nr. 4
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Bornrainsfeld" im Stadtteil Ettersdorf
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
1. Der Bebauungsplan "Bornrainsfeld" wird dergestalt geändert, daß der am Ende der Erschließungsstraße ausgewiesene und in nördlicher Richtung zeigende Wendehammer in südlicher Richtung verlegt wird.
2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Anderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird.
Punkt 11/8: Vorlage Nr. 463, Anlage Nr. 5 und 6
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG
1. Katasteramt Montabaur
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Die im Schreiben des Katasteramtes vom 12.8.1983 (Az: 48-07/1) vorgebrachten Anregungen,
a) den Zeichenträger entsprechend dem neuen Flurstücksbestand zu ergänzen,
b) den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im westlichen Teil um eine 4 m breite Fläche der Grundstücke Nr. 176 bis 189 zu erweitern und eine Zuwegung vorzusehen,
wird entsprochen.
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