Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
Einzelbild herunterladen

11

PunktH/5: Vorlage Nr. 460

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil- Erschließungsanlagen;

hier: Bürgersteig/Straßenbeleuchtung Rödernweg II, Schubert- und Weststraße

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.7.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).

Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte

Teileinrichtung

Rödernweg 11

Einmündung Weststraße - Einmündung Schuberstraße einerseits /

Einmündung Wegeparzelle 73 andererseits

Bürgersteige

Schubertstraße

Einmündung Rödernweg bis

Bürgersteige

Ende Wendehammer +

Wegeparzelle 171

Straßenbeleuchtung

Weststraße

Einmündung Rödernweg bis

Bürgersteige

Einmündung Köppelstraße

Straßenbeleuchtung

Da das Umlegungsverfahren bisher nur östlich der Weststraße durchgeführt wurde, im wesentlichen Bereich der Flächennutzungsplan jedoch auch Bauland vorsieht, wird eine einseitige Abrechnung des Bürgersteiges für die Weststraße vorgenommen.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 15.9.1983 festgesetzt.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der^eratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt U/6: Vorlage Nr. 461

Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen; hier: Bürgersteige Rödernweg II, Schubert- und Weststraße

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

12 -