Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
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Gleichzeitig wird beschlossen, die o.g. Erschließungsmaßnahme im Baugebiet "Himmelfeld I" als Erschließungsgebiet abzurechnen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG).

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 15.10.1983 festgesetzt.

Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 1^4: Vorlage Nr. 459

Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Tonnerre-, Brackley-, Schiller- und Goethestraße und der Straße "Am Himmelfeld"

*

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver­kehr zu widmen:

Bezeichnung

verlaufend von - bis

hergestellte

Teileinrichtung

Tonnerrrestraße Parz. 1 + 78

von L 326 - Einmündung Wegeparzelle 6091

einseitiger Bürgersteig (Ostseite Richtung B 255)

von Tonnerrestraße - Ende Wendehammer

Bürgersteige

Brackleystraße Parzelle 36

von Tonnerrestraße - Brücke über B 255

Fahrbahn und

Bürgersteige

Schillerstraße Parz. 9 + 20

von Schillerstraße - Ende Wendehammer von Brackleystraße - Brackleystraße

)!

U

Goethestraße

Parz. 45 + 63

von Tonnerrestraße -

Goethestraße

von Brackleystraße -

Tonnerrestraße

H

Am Himmelfeld

Parz. 82

von Tonnerrestraße - Brücke

H

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.10.1983.

Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

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