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Gleichzeitig wird beschlossen, die o.g. Erschließungsmaßnahme im Baugebiet "Himmelfeld I" als Erschließungsgebiet abzurechnen (§ 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG).
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 15.10.1983 festgesetzt.
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 1^4: Vorlage Nr. 459
Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Tonnerre-, Brackley-, Schiller- und Goethestraße und der Straße "Am Himmelfeld"
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Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung
verlaufend von - bis
hergestellte
Teileinrichtung
Tonnerrrestraße Parz. 1 + 78
von L 326 - Einmündung Wegeparzelle 6091
einseitiger Bürgersteig (Ostseite Richtung B 255)
von Tonnerrestraße - Ende Wendehammer
Bürgersteige
Brackleystraße Parzelle 36
von Tonnerrestraße - Brücke über B 255
Fahrbahn und
Bürgersteige
Schillerstraße Parz. 9 + 20
von Schillerstraße - Ende Wendehammer von Brackleystraße - Brackleystraße
)!
U
Goethestraße
Parz. 45 + 63
von Tonnerrestraße -
Goethestraße
von Brackleystraße -
Tonnerrestraße
H
Am Himmelfeld
Parz. 82
von Tonnerrestraße - Brücke
H
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 15.10.1983.
Ratsmitglied Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
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