Akte 
Sitzung 19. Oktober 1983
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung:

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu ändern:

1. Als Tagesordnungspunkt 1/2 soll behandelt werden:

"Beratung und Beschlußfassung über die Anwendung der Ausschreibungs- und Vergabe­ordnung der Verbandsgemeinde bei Auftragsvergaben für die Stadt Montabaur"

- Vorlage 457 -

Dieser Punkt war für den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung vorgesehen und soll - laut Mehrheitsbeschluß des Stadtrates im nichtöffentlichen Teil - in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

2. Die Numerierung der Tagesordnungspunkte 11/2 - 11/7 ändert sich entsprechend.

3. Tagesordnungspunkt 11/8 (Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurf "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf)

1. Zustimmungsbeschluß

2. Offenlegungsbeschluß

müsse von der Tagesordnung abgesetzt werden.

4. Der Tagesordnungspunkt 11/10 (Zustimmung der Stadt zur Grenzregulierung zwischen Montabaur-Wirzenborn, Heiligenroth und Großholbach im Rahmen der Flurbereinigung) soll Tagesordnungspunkt 11/10 a werden und um folgenden Punkt 11/10 b ergänzt werden:

"Gebietsaustausch zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Stadt Montabaur und Tausch von Grundstücksflächen - Wiederholung des Beschlusses vom 22.09.1983 -).

Der Stadtrat stimmt den o.g. Änderungen der Tagesordnung durch einstimmigen Beschluß

Punkt 11/1: Anlage Nr. 2 r

Bekanntgabe einer Eilentscheidung ,

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führt aus, die aus der Anlage Nr. 2 ersichtliche Eil­entscheidung sei nicht zum Tragen gekommen, weil bei der Versteigerung die Preisober- -

grenze überschritten worden sei. Für den Vertreter der Stadt habe somit keine Mög- ^ ;.y.-

lichkeit bestanden, die Grundstücke zu ersteigern. ^

Punkt 11/2: Vorlage Nr. 457, Anlage Nr. 3

Beratung und Beschlußfassung über die Anwendung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Verbandsgemeinde bei Auftragsvergaben für die Stadt

1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) vertritt die Auffassung, die vorgesehene Regelung, daß bei Auftragsvergaben mit einem Volumen bis zu 20.000,-- DM eine beschränkte Aus­schreibung genügt, sei sehr großzügig. Er verweist auf die Praxis bei der Staats­bauverwaltung, nach öffentlicher Ausschreibung Betreuungsaufträge zu den in der Ausschreibung genannten Konditionen zu vergeben.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hält entgegen, daß diese Praxis bei der Staatsbau­verwaltung in Kommunal Verwaltungen kaum anwendbar sei.

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9 vom 1983 VIII

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