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II. Öffentliche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung:
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Teil wie folgt zu ändern:
1. Als Tagesordnungspunkt 1/2 soll behandelt werden:
"Beratung und Beschlußfassung über die Anwendung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Verbandsgemeinde bei Auftragsvergaben für die Stadt Montabaur"
- Vorlage 457 -
Dieser Punkt war für den nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung vorgesehen und soll - laut Mehrheitsbeschluß des Stadtrates im nichtöffentlichen Teil - in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
2. Die Numerierung der Tagesordnungspunkte 11/2 - 11/7 ändert sich entsprechend.
3. Tagesordnungspunkt 11/8 (Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf "Horresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf)
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß
müsse von der Tagesordnung abgesetzt werden.
4. Der Tagesordnungspunkt 11/10 (Zustimmung der Stadt zur Grenzregulierung zwischen Montabaur-Wirzenborn, Heiligenroth und Großholbach im Rahmen der Flurbereinigung) soll Tagesordnungspunkt 11/10 a werden und um folgenden Punkt 11/10 b ergänzt werden:
"Gebietsaustausch zwischen der Ortsgemeinde Heiligenroth und der Stadt Montabaur und Tausch von Grundstücksflächen - Wiederholung des Beschlusses vom 22.09.1983 -).
Der Stadtrat stimmt den o.g. Änderungen der Tagesordnung durch einstimmigen Beschluß
Punkt 11/1: Anlage Nr. 2 r
Bekanntgabe einer Eilentscheidung ,
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führt aus, die aus der Anlage Nr. 2 ersichtliche Eilentscheidung sei nicht zum Tragen gekommen, weil bei der Versteigerung die Preisober- -
grenze überschritten worden sei. Für den Vertreter der Stadt habe somit keine Mög- ^ ;.y.-
lichkeit bestanden, die Grundstücke zu ersteigern. ^
Punkt 11/2: Vorlage Nr. 457, Anlage Nr. 3
Beratung und Beschlußfassung über die Anwendung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Verbandsgemeinde bei Auftragsvergaben für die Stadt
1. Ratsmitglied Lorenz (FWG) vertritt die Auffassung, die vorgesehene Regelung, daß bei Auftragsvergaben mit einem Volumen bis zu 20.000,-- DM eine beschränkte Ausschreibung genügt, sei sehr großzügig. Er verweist auf die Praxis bei der Staatsbauverwaltung, nach öffentlicher Ausschreibung Betreuungsaufträge zu den in der Ausschreibung genannten Konditionen zu vergeben.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hält entgegen, daß diese Praxis bei der Staatsbauverwaltung in Kommunal Verwaltungen kaum anwendbar sei.
vom
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9 vom 1983 VIII
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