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Die Verwaltung teilt mit, grundsätzlich würden die Eigentümer von nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Grundstücken zu niedrigeren Gebühren herangezogen. Insofern könne nur ein Mißverständnis vorliegen. Oberamtsrat Kaltenhäuser wird den Sachverhalt klären und Ratsmitglied Roßbach informieren.
5430 Montabaur, 25. Oktober 1983
Schriftführer:
Ratsmitglied Kram:
Ratsmitglied Sc^eizer:
Vorsitzender:
Ratsmitglied Widder:

