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5. Friedhofs- und nestattungsweSen
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Tz. 8
Die Haushaltsrcchnungen wiesen für das Friedhofsund Bestattungswesen in den Jahren 1978 bis 1980 Fehlbeträge von durchschnittlich 66 TDM aus. Nach einer im Laufe des Jahres 1980 vorgenommenen Erhöhung der Friedhofsgnhühren verringerte sich im Haushaltsjahr 1981 der Fehlbetrag auf 8 TDM. Nicht berücksichtigt waren jedoch in allen Jahren die Personalkosten von Arbeitern des Bauhofes, die stunden- oder tageweise auf den Friedhöfen tätig waren. Diese beliefen sich aufgrund von vorliegenden Stundennachweisen im Jahre 1981 auf rd. 16 TDM. Die jährlichen Fehlbeträge würden sich somit, nach durchgeführter Erstattung innertsalb der Verwaltungszweige noch entsprechend erhöhen.
Es wäre zu prüfen, inwieweit zur Erreichung einer Ausgabendeckung eine weitere Gebührenerhöhung noch zumutbar ist oder ob von der Kostenseite her noch Möglichkeiten zu einer Senkung der Ausgaben bestehen.
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In diesem Zusammenhang wird auch auf den Beschluß des Stadtrates vom 26.06.1980 verwiesen.
^.Anlage 8
6. Parkgarage
Für die mit Parkuhren ausgestattete Parkgarage liegen für zwei voile Jahre die Rechnungsergebnisse vor. Hiernach reichte das Gebührottaufkommcn bei weitem nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Nach einer für die Jahre 1981 und 1982 aufgestellten Minimalkalkulation (ausgabendeckendes Entgelt) ergaben sich Fehlbeträge von 63 und 58 TDM.
Zur Deckung der laufenden Ausgaben wäre bei dem
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derzeitigen Umfang der Benutzung eine Gebührenerhöhung von rd. 100 % erforderlich. Eine volle Ausgabendeckung dürfte daher auch bei einer künftig stärkeren Benutzung der Tiefgarage kaum zu erreichen sein.
Es ist aber geboten, die Gebührensätze auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und diese, soweit wirtschaftlich sinnvoll und ohne Gefährdung des Tz. 9 Zwecks der Einrichtung möglich, anzuheben.
Vergleichswerte ähnlicher Einrichtungen sollten bei der Prüfung und Beurteilung mit herangezogen werden. Auf die Vorschriften des § 94 Abs. 2 GemO wird verwiesen.
7. Mietwohnungen
Die Stadt unterhielt im Zeitpunkt der Prüfung 46
Wohnungen.
1)
Bei 26 Wohnungen handelt es sich um preisgebundenen Wohnraum (sozialer Wohnungsbau), der den Bestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) und der Neubaumietenverordnung 1970 (NMV) unterliegt. Aufgrund von Wirtschaftlichkeitsberechnungen erfolgten für diese Wohnungen auf der Basis der Kostenmiete regelmäßige Mietanpassungen, zuletzt zum 01.12.1981. Die ab 1982 gestiegenen Müllabfuhrgebühren wurden in der letzten Berechnung jedoch nicht berücksichtigt. Um weitere Einnahmeausfälle zu vermeiden (jährlich rd. 600 DM), sollte alsbald Tz. 10 eine Neuberechnung vorgenommen werden.
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