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IV. Binzeifeststellu ngen
1. Eingru p pierung der Arbeiter (Ra u hof)
Von den 11 beim Bauhof beschäftigten Arbeitern befinden sich 5 ( = 45 %) in der Lohngruppe VI BMT-G. Außerdem wird ein Elektromeister im Angestelltenverhältnis (Vergütungsgruppe V c BAT) beschäftigt. Hochwertige und besonders hochwertige Arbeiten, die u. a. Voraussetzung für die. Eingruppicrung in die Lohngruppe VI BMT-G oder in einer di eser vergleichbaren Vergütungsgruppe sind, fallen jedoch erfahrungsgemäß nicht in einem solchen Umfange an. Es wird daher gebeten, die Arbeiterstellcn unter Beachtung des geltenden Tarifrechts neu zu bewerten und die zu hoch ausgewiesenen Stellen mit einem Ku-Vermerk zu versehen. Auf die Bandnummer 3 der Prüfungsmittei]ungen des Rechnungshofes Rheinland- Pfalz vom 18.10.1978 wird dieserhalb noch einmal verwiesen.
2. Ba uausgaben
a) Üb erzahlung für Me hrverbrauch von bituminösem Mischgut "
Der im Straßenbau "Himmelfeld n" entstandene Mehr- und Minderverbrauch beim Einbau der Trag- und Deckschicht wurde nicht den Regelungen der TVbit entsprechend vergütet. Unter Berücksichtigung der v. g. Berecbnungsvorschrift ergab sich eine Überzahlung ^ von 742,66 DM, die noch vom Auftragnehmer zurückzufordern ist.
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b) Überzahlung für Angleichungen
Die Abrechnung des Mehr- und Minderverbrauchs für die Trag- und Deckschicht wurde beim Ausbau der Köppelstraße, verlängerte Köppelstraße und Weststraße den Regelungen der TVbit entsprechend durchgeführt. Das danach nicht mehr zu berücksichtigende Mehrgewicht von 10,335 to wurde jedoch als Material für Angleichungen in der Köppelstraße deklariert und zu einem Preis von 98,50 DM/to zuzüglich Mehrwertsteuer vergütet. Diese Vergütung erfolgte zu Unrecht, weil eine gesonderte Position (23) mit I.iefer- ^ nachweisenfür Angleichungsmaterial bestand und
Tz. 3 auch berechnet wurde.
Der überzahlte Betrag in Höhe von 1.150,34 DM ist daher noch zurückzufordern.
c) Nac h weis über den Einbau von Straßenb aus toffen
Beim Ausbau der Straßen "Röderweg, Westst.raße und Schubertstraße" wurden von den durch Wiegescheine nachgewiesenen Mengen an bituminösen Baustoffen zunächst die ausgeschriebenen Einbaugewichte für Flächeneinbau abgezogen Und die verbliebene Menge für Angleichungen (im Tonneneinbau) angesetzt und entsprechend vergütet.
Für die vorgenannten Straßen betrug der Solleinbau bei der Deckschicht 126,310 to. Als Isteinbau wurden 196,550 to nachgewiesen. Der ungewöhnlich hohe Mehrverbrauch von 70,240 to (+ 55 v. H.) wurde im Verhältnis der Flächengröße auf die einzelnen Straßen verteilt. Es fehlte bei diesem Verfahren jede Möglichkeit der Kontrolle darüber, ob die ausgeschrie-
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