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Wenn auch der Sportplatz an der Baumbacher Straße nicht in einem gerade guten Zustand sei, müsse man doch darauf hinweisen, daß es im Westerwaldkreis mehr als ein Dutzend Vereine mit regulärem Wettkampfbetrieb gebe, die froh wären, hätten sie einen solchen Sportplatz. Der Sportplatz sei bespielbar. Dies habe auch eine am 17.09.1983 stattgefundene Besichtigung ergeben.
Die CDU-Fraktion habe sich - so Ratsmitglied Kram - 1982 für die Sanierung des Sportplatzes ausgesprochen, weil man einerseits den Sportverein Eigendorf jahrelang vertröstet habe, andererseits aber in absehbarer Zeit keine Lösung an anderer Stelle (also Waldschule) möglich erschien. Es sei klarzustellen, daß die provisorische Sanierung des Sportplatzes an der Baumbacher Straße den Bau eines Sportplatzes an der Waldschule weder unmöglich gemacht habe, noch eine zeitliche Verzögerung bedeute.
Ratsmitglied Kram erinnert daran, daß man vor der Entscheidung über die Sanierung des Sportplatzes im Stadtteil Eigendorf bei der Verbandsgemeinde nachgefragt habe, ob diese sich in absehbarer Zeit an den Kosten für den Bau eines Sportplatzes an der Waldschule beteilige. Die Verbandsgemeinde habe seinerzeit signalisiert, sie sei aus finanziellen Gründen in den nächsten Jahren dazu nicht in der Lage. Durch die Sanierung des Sportplatzes im Stadtteil Eigendorf habe man aber immerhin erreicht, daß Eigendorf im Sportstättenleitplan der Verbandsgemeinde und im Sportstättenrahmenleitplan des Kreises als Sportplatzstandort ausgewiesen worden sei. Dies sei vorher immer wieder abgelehnt worden. Damit sei aber nun die Voraussetzung dafür geschaffen, daß zu einem späteren Zeitpunkt eine Forderung durch übergeordnete Stellen sowohl für eine Renovierung des Sportplatzes als auch für eine Verlegung möglich sei.
Nach Auffassung der CDU-Fraktion müsse eine endgültige Lösung sowohl die Belange des TSV Eigendorf als auch die Belange der Waldschule berücksichtigen.
Für die CDU-Fraktion stellt Ratsmitglied Kram sodann folgenden Antrag:
Da der Sportplatz im Stadtteil Eigendorf an der Baumbacher Straße in seinem jetzigen Zustand, aber auch bezüglich des derzeitigen Standortes nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung des Stadtteiles Eigendorf entspricht, soll er in die Nähe der Waldschule verlegt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die erforderlichen Grundstücksflächen müssen durch die Stadt Montabaur erworben werden.
2. Die Finanzlage der Stadt muß den Bau des Sportplatzes ermöglichen.
3. Eine angemessene Beteiligung von Land, Kreis und Verbandsgemeinde an den Kosten des Sportplatzes muß gewährleistet sein.
Die Verbandsgemeinde soll über diesen Beschluß informiert werden und aufgefordert werden, die Verlegung des Sportplatzes im Stadtteil Eigendorf an die Waldschule in die Prioritätenliste des Sportstättenleitplanes aufzunehmen und entsprechende Ausweisungen im Flächennutzungsplan vorzunehmen.
Zum Schluß verweist der Vorsitzende der CDU-Fraktion auf die vielfältigen Aktivitäten der Stadt Montabaur zur Förderung des Vereinssports in den letzten Jahren. Die im Antragsschreiben des TSV Eigendorf sehr hoch gesteckten Erwartungen (Sportplatz mit Umlaufbahnen und Tennisanlage) müßten auf ein vernünftiges Maß reduziert werden.
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