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vermessende Teilfläche von ca. 2 m^. Ein Ausgleich in Geld erfolgt nicht, Die verbleibende Restfläche von ca. 12 vor dem Haus wird auf Kosten der Stadt mit Verbundsteinpflaster in der gleichen Art wie der Bürgersteig belegt.
b) Auf entsprechenden Nachweis erstattet die Stadt in angemessener, vorher zu vereinbarender Höhe Herrn Kunoth die Kosten für den Austausch der vorhandenen Fenster gegen geeignete Schallschutzfenster im Einflußbereich der neu ausgebauten Straße.
c) Mit der Vertragsbeurkundung und der Durchführung des Vertrages wird der Sanierungsträger beauftragt.
3. Grundstück M. Wiesemann, Steinweg 51 - Vorlage Nr. 447 c -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
a) Die Stadt Montabaur erwirbt von Frau M. Wiesemann, Steinweg 51, von dem Grundstück Flur 17, Nr. 3249/1 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 18 m'. Der Kaufpreis beträgt 150,-- DM/m^, mithin für 18 m^ voraussichtlich 2.700,-- DM. Die Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten trägt die Stadt Montabaur.
b) Auf entsprechenden Nachweis erstattet die Stadt in angemessener, vorher zu vereinbarender Höhe Frau Wiesemann die Kosten für den Austausch der vorhandenen Fenster gegen geeignete Schallschutzfenster im Einflußbereich der neu ausgebauten Straße.
c) Mit der Vertragsbeurkundung und der Durchführung des Vertrages wird der Sanierungsträger beauftragt.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) stellt die Frage, ob für den Ausbau der innerstädtischen Umgehungsstraße Ausbaubeiträge erhoben werden sollen. Die Frage wird von der Verwaltung verneint. Zwar gebe es darüber noch keinen formellen Ratsbeschluß. Man sei jedoch der Auffassung, daß hier eine Heranziehung der Anlieger unterbleiben solle, zumal die Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bezuschußt werde.
Mit Blick auf den Erwerb der Teilfläche des Grundstückes Wiesemann, Steinweg 51, befürchtet Ratsmitglied Roßbach (FWG) Schwierigkeiten, weil die Fahrbahn nun unmittelbar vor den Garagen vorbeiführt. Er bittet zu überlegen, ob die Stadt nicht die Garagen ankaufen solle.
Die Verwaltung teilt dazu mit, es sei bekannt, daß die Garagen von Frau Wiesemann verkauft werden sollen. Die Notwendigkeit eines Erwerbs durch die Stadt zeigt sich im Augenblick nicht. Über die Frage soll evtl, zu gegebener Zeit im Haupt- und Finanzausschuß diskutiert werden.
Ratsmitglied Kram (CDU) stellt die Frage, welche Grundstücksflächen für den Bau der innerstädtischen Entlastungsstraße noch fehlen.
Oberamtsrat Merz teilt folgendes mit:
a) Der Erwerb der Grundstücksflächen Kühl und Blümel ist beschlossen.
Mit der Beurkundung des Vertrages soll gewartet werden, bis der Bewilligungsbescheid vorliegt. Der Straßenbau werde davon nicht beeinträchtigt.
b) Über den Erwerb eines Teilstückes des Grundstückes Weimar werde verhandelt. Meinungsunterschiede bestehen - so Oberamtsrat Merz -, weil der Grundstückseigentümer Weimar einen Stellplatz vor seinem Wohnhaus fordert. Diesem Wunsch könne die Stadt nicht entsprechen. In dieser Frage werde weiterhin verhandelt, Die von der Stadt zu erwerbende Teilfläche werde für den Straßenbau im Augenblick noch nicht benötigt.
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J^III
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