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4. Die Stadt Montabaur erwirbt von der Ortsgemeinde Heiligenroth das Eigentum an den Grundstücken
Flur 40, Nr. 3683/3 =
Nr. 4427/3 =
Flur 9, Nr. 4167/2 =
433 mi 139 m'
25 m'
597 m'
Zum Ausgleich dafür übereignet die Stadt Montabaur der Ortsgemeinde Heiligenroth das Grundstück
Flur 40, Nr. 5287 Wegeparzelle Nr. 6080 =
663 m^ und die 85 m'
748 m=
Ein Wertausgleich erfolgt nicht.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, den notariellen Tauschvertrag und den Eigentumsübergang in die Wege zu leiten. Die Kosten trägt die Stadt Montabaur.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob durch die Veränderung der Gemeindegrenzen eine Anpassung der Grenzen der Jagdbezirke notwendig ist.
Die Verwaltung wird diese Frage prüfen.
c) Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken für den Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße
1. Grundstück Gärtner, Steinweg 54 - Vorlage Nr. 447 a -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
a) Die Stadt Montabaur erwirbt von Frau Gärtner, wohnhaft im Steinweg 54, von dem Grundstück Flur 44, Nr. 296 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 10 m". Der Kaufpreis beträgt 160,-- DM/m^ = 1.600,-- DM
Der vorhandene Vorbau ist abzubrechen; die Einfriedigung des Vorgartens ist an die neue Straßenführung anzugleichen. Die Kosten trägt die Stadt Montabaur.
b) Auf entsprechenden Nachweis erstattet die Stadt in angemessener, vorher zu vereinbarenden Höhe Frau Gärtner die Kosten für den Austausch der vorhandenen Fenster gegen geeignete Schallschutzfenster im Einflußbereich der neu ausgebauten Straße.
c) Mit der Vertragsbeurkundung und der Durchführung des Vertrages wird der Sanierungsträger beauftragt.
2* Grundstück Bernhard Kunoth, Steinweg 45 - Vorlage Nr. 447 b -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
a) Die Stadt Montabaur erwirbt von Herrn Bernhard Kunoth, wohnhaft Steinweg 45, von dem Grundstück Flur 17, Nr. 3250 eine noch zu
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