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Der Wert der städtischen Grundstücke beläuft sich auf 10,-- DM/m^. Die Nebenkosten trägt der Hospitalfonds.
b) Mit dem Restbetrag von rd. 86.000,-- DM ist der Ankauf weiterer Grundstücke vorwiegend im Bereich des noch nicht genehmigten Teils des Bebauungsplanes "Alter Galgen" aus Privathand zu betreiben.
c) Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe von 140.000,-- DM bei der HHSt. 430.932 wird genehmigt.
c) Ankauf eines Grundstückes im Baugebiet "Alter Galgen" von den Erben Josef Roßbach - Vorlage Nr. 429 -
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des Grundstückes Flur 34, Nr. 108/5279 = 1.352 m^ von den Erben nach Herrn Josef Roßbach zum Preise von 11,-- DM/nf, mithin für 14.872,-- DM zu.
Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungssaal verlassen.
Ratsmitglied Widner (SPD) äußert sich anerkennend über die Vermittlungsgespräche von Ratsmitglied Roßbach, die zu einer Einigung über den Ankauf der Grundstücke geführt hätten.
d) Abschluß eines Ansiedlungs- und notariellen Kaufvertrages mit der Firma
Albrecht GmbH & Co. KG - Vorlage Nr. 430, Anlage Nr. 1 und 2 -
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, in den Verhandlungen mit der Firma Albrecht sei von dieser ein Änderungswunsch zum Ansiedlungsvertrag vorgetragen worden. In § 4 Abs. 5 solle der letzte Satz ("Derartige Kosten trägt die Firma Albrecht in vollem Umfang.") ergänzt werden um die Worte, "sofern sie nicht durch den in Abs. 2 lit. c) genannten Betrag abgedeckt sind.".
Es besteht Einvernehmen, daß diesem Änderungswunsch entsprochen werden kann.
2. Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, in den Kaufvertrag eine dem § 8 des Ansiedlungsvertrages entsprechende Regelung aufzunehmen. Es besteht Einvernehmen, so zu verfahren.
3. Ratsmitglied Teves (FWG) stellt den Antrag, nach Fertigung des notariellen Kaufvertrages dessen Entwurf dem Stadtrat vorzulegen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, dies sei unüblich und auch nicht notwendig. Außer allgemein üblichen Formulierungen werde der notarielle Vertrag das beinhalten, was in dem Vertragsentwurf, der dem Stadtrat in der heutigen Sitzung vorliegt, stehe. Es sei selbstverständlich, daß der Vertrag dem Stadtrat erneut vorgelegt werde, wenn sich die Notwendigkeit inhaltlicher Änderungen ergäbe. Nur dann sei es sinnvoll und notwendig, den Stadtrat erneut mit dieser Angelegenheit zu befassen.
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